Neues WEG‑Gesetz Heizung: Das müssen Eigentümer wissen

Neues WEG-Gesetz Heizung 2024 – Was Eigentümergemeinschaften jetzt wissen müssen

Mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, ergeben sich weitreichende Änderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) – insbesondere beim Austausch und bei der Umrüstung von Heizungsanlagen.

Ziel des Gesetzes ist die Dekarbonisierung des Wärmesektors und damit ein zentraler Beitrag zur Klimaneutralität bis 2045.
Künftig müssen neu installierte Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.

Für viele Eigentümergemeinschaften bedeutet das: neue technische Anforderungen, komplexere Entscheidungsprozesse und die Notwendigkeit langfristiger, wirtschaftlich tragfähiger Lösungen.

1. Hintergrund und Zielsetzung

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 soll den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor massiv erhöhen.
Konkret gilt:

  • Neubauten in Neubaugebieten: Seit dem 1. Januar 2024 dürfen hier nur noch Heizungen installiert werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

  • Bestandsgebäude: Für bestehende Gebäude gelten Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind. Spätestens ab Mitte 2028 müssen auch hier alle neuen Heizsysteme die 65 %-Regel erfüllen.

Damit rückt die Wärmewende endgültig in die Verantwortung der Eigentümergemeinschaften – sowohl technisch als auch organisatorisch.

2. Bestandsaufnahme für WEGs mit Etagenheizungen

Ein zentraler Punkt betrifft Gemeinschaften mit dezentralen Gasetagenheizungen, wie sie in vielen älteren Mehrfamilienhäusern noch üblich sind.
Laut § 71n GEG müssen diese WEGs bis 31. Dezember 2024 eine Bestandsaufnahme ihrer Heizungsanlagen durchführen.

Die Erhebung umfasst:

  • Daten vom Schornsteinfeger: Typ, Alter, Effizienz, Nennwärmeleistung der Heizung.

  • Angaben der Eigentümer: Zustand, Wartungshistorie, Heizkörperzahl, durchgeführte Reparaturen.

Die Hausverwaltung hat danach drei Monate Zeit, die Daten zusammenzustellen.
Bis spätestens 30. September 2025 muss die vollständige Dokumentation abgeschlossen und vorgelegt werden.

3. Entscheidungsfindung und Fristen

Nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung müssen Eigentümergemeinschaften innerhalb von fünf Jahren entscheiden, wie die zukünftige Wärmeversorgung aussehen soll.
Zur Wahl stehen:

  • Modernisierung dezentraler Systeme (z. B. neue Wärmepumpen oder Hybridlösungen), sofern die 65 %-Regel erfüllt wird.

  • Umstieg auf eine zentrale Heizungsanlage für das gesamte Gebäude.

Nach der Entscheidung bleiben acht Jahre Zeit, um die gewählte Lösung vollständig umzusetzen.

4. Förderprogramme und finanzielle Unterstützung

Um Eigentümer finanziell zu entlasten, bietet der Bund verschiedene Fördermodelle im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an.



Förderart

Beschreibung

Förderhöhe

Grundförderung

Für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme

30 % der Kosten

Effizienzbonus

Für besonders effiziente Wärmepumpen oder Biomasseheizungen

+5 %

Geschwindigkeitsbonus

Für schnelle Umsetzung (bis 2029)

bis zu 20 %, danach sinkend

Einkommensbonus

Für Haushalte mit Einkommen unter 40.000 €

+30 %

Die maximale Förderquote beträgt 70 % der förderfähigen Kosten.
Bei Einfamilienhäusern sind bis zu 30.000 € als Basis förderfähig.

5. Technologische Optionen für WEGs

Für die Umsetzung der 65 %-Anforderung stehen verschiedene Heiztechnologien zur Verfügung:

  • Wärmepumpen: Hocheffizient, nutzen Umwelt- oder Erdwärme.

  • Biomasseanlagen: Heizsysteme auf Basis von Pellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz.

  • Solarthermie: Nutzung von Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.

  • Fernwärme: Anschluss an kommunale oder private Wärmenetze, falls verfügbar.

Welche Lösung geeignet ist, hängt von der Gebäudestruktur, den Eigentümerbeschlüssen und der lokalen Wärmeplanung ab.

6. Die Rolle der WEG-Verwaltung

Die Hausverwaltung ist der organisatorische Drehpunkt bei der Umsetzung des neuen GEG:

  • Datenerhebung: Einholen und Dokumentieren aller Heizungsinformationen.

  • Versammlungsorganisation: Vorbereitung von Beschlussfassungen und Abstimmungen.

  • Koordination: Planung, Beauftragung und Kontrolle von Fachfirmen und Energieberatern.

  • Kommunikation: Transparente Information aller Eigentümer über Pflichten, Kosten und Förderchancen.

Ein frühzeitiges, strukturiertes Vorgehen verhindert Verzögerungen und erhöht die Chancen auf Förderbewilligung.

7. Handlungsempfehlungen für Eigentümergemeinschaften

  1. Bestandsaufnahme jetzt starten – spätestens bis Ende 2024.

  2. Frühzeitig Energieberatung einholen – um Förderoptionen und technische Möglichkeiten zu prüfen.

  3. Kommunale Wärmeplanung beachten – sie legt den Rahmen für zukünftige Heizsysteme fest.

  4. Beschlüsse dokumentieren – für Nachweise gegenüber Behörden und Förderstellen.

  5. Langfristige Strategie entwickeln – mit Fokus auf Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Werterhalt.

Fazit

Das neue WEG-Heizungsgesetz 2024 bringt tiefgreifende Veränderungen, aber auch Chancen:
Wer frühzeitig plant, profitiert von hohen Zuschüssen, stabilen Energiekosten und einer deutlichen Wertsteigerung der Immobilie.

Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, um Bestandsgebäude fit für die Wärmewende zu machen.
Mit klaren Strukturen, kompetenter Beratung und strategischer Planung können Eigentümergemeinschaften die gesetzlichen Vorgaben nicht nur erfüllen, sondern langfristig ökologisch und wirtschaftlich profitieren.

Neues WEG-Gesetz Heizung 2024 – Was Eigentümergemeinschaften jetzt wissen müssen

Mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, ergeben sich weitreichende Änderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) – insbesondere beim Austausch und bei der Umrüstung von Heizungsanlagen.

Ziel des Gesetzes ist die Dekarbonisierung des Wärmesektors und damit ein zentraler Beitrag zur Klimaneutralität bis 2045.
Künftig müssen neu installierte Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.

Für viele Eigentümergemeinschaften bedeutet das: neue technische Anforderungen, komplexere Entscheidungsprozesse und die Notwendigkeit langfristiger, wirtschaftlich tragfähiger Lösungen.

1. Hintergrund und Zielsetzung

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 soll den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor massiv erhöhen.
Konkret gilt:

  • Neubauten in Neubaugebieten: Seit dem 1. Januar 2024 dürfen hier nur noch Heizungen installiert werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

  • Bestandsgebäude: Für bestehende Gebäude gelten Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind. Spätestens ab Mitte 2028 müssen auch hier alle neuen Heizsysteme die 65 %-Regel erfüllen.

Damit rückt die Wärmewende endgültig in die Verantwortung der Eigentümergemeinschaften – sowohl technisch als auch organisatorisch.

2. Bestandsaufnahme für WEGs mit Etagenheizungen

Ein zentraler Punkt betrifft Gemeinschaften mit dezentralen Gasetagenheizungen, wie sie in vielen älteren Mehrfamilienhäusern noch üblich sind.
Laut § 71n GEG müssen diese WEGs bis 31. Dezember 2024 eine Bestandsaufnahme ihrer Heizungsanlagen durchführen.

Die Erhebung umfasst:

  • Daten vom Schornsteinfeger: Typ, Alter, Effizienz, Nennwärmeleistung der Heizung.

  • Angaben der Eigentümer: Zustand, Wartungshistorie, Heizkörperzahl, durchgeführte Reparaturen.

Die Hausverwaltung hat danach drei Monate Zeit, die Daten zusammenzustellen.
Bis spätestens 30. September 2025 muss die vollständige Dokumentation abgeschlossen und vorgelegt werden.

3. Entscheidungsfindung und Fristen

Nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung müssen Eigentümergemeinschaften innerhalb von fünf Jahren entscheiden, wie die zukünftige Wärmeversorgung aussehen soll.
Zur Wahl stehen:

  • Modernisierung dezentraler Systeme (z. B. neue Wärmepumpen oder Hybridlösungen), sofern die 65 %-Regel erfüllt wird.

  • Umstieg auf eine zentrale Heizungsanlage für das gesamte Gebäude.

Nach der Entscheidung bleiben acht Jahre Zeit, um die gewählte Lösung vollständig umzusetzen.

4. Förderprogramme und finanzielle Unterstützung

Um Eigentümer finanziell zu entlasten, bietet der Bund verschiedene Fördermodelle im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an.



Förderart

Beschreibung

Förderhöhe

Grundförderung

Für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme

30 % der Kosten

Effizienzbonus

Für besonders effiziente Wärmepumpen oder Biomasseheizungen

+5 %

Geschwindigkeitsbonus

Für schnelle Umsetzung (bis 2029)

bis zu 20 %, danach sinkend

Einkommensbonus

Für Haushalte mit Einkommen unter 40.000 €

+30 %

Die maximale Förderquote beträgt 70 % der förderfähigen Kosten.
Bei Einfamilienhäusern sind bis zu 30.000 € als Basis förderfähig.

5. Technologische Optionen für WEGs

Für die Umsetzung der 65 %-Anforderung stehen verschiedene Heiztechnologien zur Verfügung:

  • Wärmepumpen: Hocheffizient, nutzen Umwelt- oder Erdwärme.

  • Biomasseanlagen: Heizsysteme auf Basis von Pellets, Hackschnitzeln oder Scheitholz.

  • Solarthermie: Nutzung von Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.

  • Fernwärme: Anschluss an kommunale oder private Wärmenetze, falls verfügbar.

Welche Lösung geeignet ist, hängt von der Gebäudestruktur, den Eigentümerbeschlüssen und der lokalen Wärmeplanung ab.

6. Die Rolle der WEG-Verwaltung

Die Hausverwaltung ist der organisatorische Drehpunkt bei der Umsetzung des neuen GEG:

  • Datenerhebung: Einholen und Dokumentieren aller Heizungsinformationen.

  • Versammlungsorganisation: Vorbereitung von Beschlussfassungen und Abstimmungen.

  • Koordination: Planung, Beauftragung und Kontrolle von Fachfirmen und Energieberatern.

  • Kommunikation: Transparente Information aller Eigentümer über Pflichten, Kosten und Förderchancen.

Ein frühzeitiges, strukturiertes Vorgehen verhindert Verzögerungen und erhöht die Chancen auf Förderbewilligung.

7. Handlungsempfehlungen für Eigentümergemeinschaften

  1. Bestandsaufnahme jetzt starten – spätestens bis Ende 2024.

  2. Frühzeitig Energieberatung einholen – um Förderoptionen und technische Möglichkeiten zu prüfen.

  3. Kommunale Wärmeplanung beachten – sie legt den Rahmen für zukünftige Heizsysteme fest.

  4. Beschlüsse dokumentieren – für Nachweise gegenüber Behörden und Förderstellen.

  5. Langfristige Strategie entwickeln – mit Fokus auf Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Werterhalt.

Fazit

Das neue WEG-Heizungsgesetz 2024 bringt tiefgreifende Veränderungen, aber auch Chancen:
Wer frühzeitig plant, profitiert von hohen Zuschüssen, stabilen Energiekosten und einer deutlichen Wertsteigerung der Immobilie.

Die kommenden Jahre werden entscheidend sein, um Bestandsgebäude fit für die Wärmewende zu machen.
Mit klaren Strukturen, kompetenter Beratung und strategischer Planung können Eigentümergemeinschaften die gesetzlichen Vorgaben nicht nur erfüllen, sondern langfristig ökologisch und wirtschaftlich profitieren.