Wohnflächen‑Berechnung Balkon


Wohnflächenberechnung Balkon – einfach erklärt
Erfahren Sie, wie Sie Ihren Balkon korrekt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnen.
Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie viel Fläche tatsächlich zählt, welche rechtlichen Vorgaben gelten und warum die richtige Berechnung bei Miete, Verkauf und Förderung entscheidend ist.
Wohnflächenberechnung Balkon – Beispiel nach WoFlV 2025
Warum die Wohnflächenberechnung so wichtig ist
Die genaue Angabe der Wohnfläche beeinflusst unmittelbar Mietpreise, Kaufpreise, Nebenkosten und Fördermittelbewilligungen. Schon geringe Abweichungen können erhebliche finanzielle Folgen haben:
Bis zu 10 % Abweichung können Mieter zur Mietminderung berechtigen.
Falsche Flächenangaben führen bei Immobilienverkäufen mitunter zu Rückabwicklungen.
KfW- und BAFA-Förderungen verlangen exakte Flächennachweise.
Eine präzise Berechnung schützt Eigentümer, Mieter und Investoren – und schafft Vertrauen durch transparente Dokumentation.
Welche Berechnungsmethoden gibt es?
Je nach Baujahr, Nutzung und Vertragslage gelten unterschiedliche Regelwerke.
Seit 2004 ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) verbindlich, ältere Normen wie DIN 277 oder II. BV können in Ausnahmefällen noch Anwendung finden.
Berechnungsmethode | Anwendungsbereich | Balkon-Anrechnung |
|---|---|---|
WoFlV (seit 2004) | Wohnungsbau, Förderung | 25 % – 50 % |
DIN 277 | Planung, Gewerbe, Neubau | 100 % |
DIN 283 | Historisch | 0 % |
II. BV | Verträge vor 2004 | 50 % |
Hinweis: Über 80 % aller Wohnflächenberechnungen in Deutschland erfolgen heute nach der WoFlV.
Die Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV)
„Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen dürfen in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte, in die Berechnung der Wohnfläche einfließen.“
– § 4 Nr. 4 WoFlV
In der Praxis bedeutet das:
Standardmäßig werden 25 % der Balkonfläche berücksichtigt.
Bei überdachten oder besonders hochwertigen Balkonen kann der Anteil auf bis zu 50 % steigen.
Beispiel: Balkonfläche richtig berechnen
Ein Balkon mit 8 m² Grundfläche wird je nach Methode unterschiedlich bewertet:
Methode | Anteil der Fläche | Anzurechnende Wohnfläche |
|---|---|---|
WoFlV (Standard) | 25 % | 2,0 m² |
WoFlV (hochwertig) | 50 % | 4,0 m² |
II. BV (vor 2004) | 50 % | 4,0 m² |
DIN 277 | 100 % | 8,0 m² |
DIN 283 | 0 % | 0 m² |
Beispielhafte Auswirkung:
Schon 2 m² Differenz können bei einer 80 m²-Wohnung den Kaufpreis um mehr als 5.000 € verändern.
Raumhöhe und Nutzungsart beachten
Auch die Raumhöhe beeinflusst die Anrechnung:
≥ 2,00 m: 100 % anrechenbar
1,00 – 1,99 m: 50 %
< 1,00 m: keine Anrechnung
Diese Regel betrifft vor allem Dachterrassen und Maisonette-Wohnungen mit Schrägen.
Rechtliche Besonderheiten & regionale Abweichungen
Laut BGH-Urteil VIII ZR 33/18 ist die WoFlV grundsätzlich verbindlich.
Nur wenn regional eine andere Berechnungsmethode (z. B. DIN 277) ortsüblich ist, kann sie alternativ herangezogen werden.
Bei Förderanträgen oder Sanierungen empfiehlt sich jedoch stets die WoFlV als Standard.
Häufige Fehler vermeiden – praktische Tipps
Typische Fehler bei der Flächenberechnung:
Vermischung verschiedener Methoden
Falsche Berücksichtigung von Dachschrägen oder Nischen
Fehlende Anrechnung von Außenflächen
Empfehlung:
Lassen Sie Ihre Wohnfläche nach WoFlV von einer zertifizierten Fachperson prüfen – besonders bei:
Immobilienverkauf oder Vermietung
Förderanträgen (KfW, BAFA)
Modernisierung oder Sanierung
Fazit
Die Wohnflächenberechnung für Balkone folgt klaren Regeln:
In der Regel zählt ein Viertel der Fläche, bei hochwertiger Ausführung bis zur Hälfte.
Wer sich an die WoFlV hält, vermeidet Streitigkeiten, wahrt Rechtssicherheit und schafft Vertrauen bei Behörden, Banken und Käufer:innen.
Quellen (Kurzangabe)
Haus & Grund Deutschland
ING Deutschland
Wohnglück
Verbraucherzentrale Bundesverband
Wohnflächenberechnung Balkon – einfach erklärt
Erfahren Sie, wie Sie Ihren Balkon korrekt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnen.
Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie viel Fläche tatsächlich zählt, welche rechtlichen Vorgaben gelten und warum die richtige Berechnung bei Miete, Verkauf und Förderung entscheidend ist.
Wohnflächenberechnung Balkon – Beispiel nach WoFlV 2025
Warum die Wohnflächenberechnung so wichtig ist
Die genaue Angabe der Wohnfläche beeinflusst unmittelbar Mietpreise, Kaufpreise, Nebenkosten und Fördermittelbewilligungen. Schon geringe Abweichungen können erhebliche finanzielle Folgen haben:
Bis zu 10 % Abweichung können Mieter zur Mietminderung berechtigen.
Falsche Flächenangaben führen bei Immobilienverkäufen mitunter zu Rückabwicklungen.
KfW- und BAFA-Förderungen verlangen exakte Flächennachweise.
Eine präzise Berechnung schützt Eigentümer, Mieter und Investoren – und schafft Vertrauen durch transparente Dokumentation.
Welche Berechnungsmethoden gibt es?
Je nach Baujahr, Nutzung und Vertragslage gelten unterschiedliche Regelwerke.
Seit 2004 ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) verbindlich, ältere Normen wie DIN 277 oder II. BV können in Ausnahmefällen noch Anwendung finden.
Berechnungsmethode | Anwendungsbereich | Balkon-Anrechnung |
|---|---|---|
WoFlV (seit 2004) | Wohnungsbau, Förderung | 25 % – 50 % |
DIN 277 | Planung, Gewerbe, Neubau | 100 % |
DIN 283 | Historisch | 0 % |
II. BV | Verträge vor 2004 | 50 % |
Hinweis: Über 80 % aller Wohnflächenberechnungen in Deutschland erfolgen heute nach der WoFlV.
Die Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV)
„Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen dürfen in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte, in die Berechnung der Wohnfläche einfließen.“
– § 4 Nr. 4 WoFlV
In der Praxis bedeutet das:
Standardmäßig werden 25 % der Balkonfläche berücksichtigt.
Bei überdachten oder besonders hochwertigen Balkonen kann der Anteil auf bis zu 50 % steigen.
Beispiel: Balkonfläche richtig berechnen
Ein Balkon mit 8 m² Grundfläche wird je nach Methode unterschiedlich bewertet:
Methode | Anteil der Fläche | Anzurechnende Wohnfläche |
|---|---|---|
WoFlV (Standard) | 25 % | 2,0 m² |
WoFlV (hochwertig) | 50 % | 4,0 m² |
II. BV (vor 2004) | 50 % | 4,0 m² |
DIN 277 | 100 % | 8,0 m² |
DIN 283 | 0 % | 0 m² |
Beispielhafte Auswirkung:
Schon 2 m² Differenz können bei einer 80 m²-Wohnung den Kaufpreis um mehr als 5.000 € verändern.
Raumhöhe und Nutzungsart beachten
Auch die Raumhöhe beeinflusst die Anrechnung:
≥ 2,00 m: 100 % anrechenbar
1,00 – 1,99 m: 50 %
< 1,00 m: keine Anrechnung
Diese Regel betrifft vor allem Dachterrassen und Maisonette-Wohnungen mit Schrägen.
Rechtliche Besonderheiten & regionale Abweichungen
Laut BGH-Urteil VIII ZR 33/18 ist die WoFlV grundsätzlich verbindlich.
Nur wenn regional eine andere Berechnungsmethode (z. B. DIN 277) ortsüblich ist, kann sie alternativ herangezogen werden.
Bei Förderanträgen oder Sanierungen empfiehlt sich jedoch stets die WoFlV als Standard.
Häufige Fehler vermeiden – praktische Tipps
Typische Fehler bei der Flächenberechnung:
Vermischung verschiedener Methoden
Falsche Berücksichtigung von Dachschrägen oder Nischen
Fehlende Anrechnung von Außenflächen
Empfehlung:
Lassen Sie Ihre Wohnfläche nach WoFlV von einer zertifizierten Fachperson prüfen – besonders bei:
Immobilienverkauf oder Vermietung
Förderanträgen (KfW, BAFA)
Modernisierung oder Sanierung
Fazit
Die Wohnflächenberechnung für Balkone folgt klaren Regeln:
In der Regel zählt ein Viertel der Fläche, bei hochwertiger Ausführung bis zur Hälfte.
Wer sich an die WoFlV hält, vermeidet Streitigkeiten, wahrt Rechtssicherheit und schafft Vertrauen bei Behörden, Banken und Käufer:innen.
Quellen (Kurzangabe)
Haus & Grund Deutschland
ING Deutschland
Wohnglück
Verbraucherzentrale Bundesverband


