Wohnflächen‑Berechnung Balkon

Wohnflächenberechnung Balkon – einfach erklärt

Erfahren Sie, wie Sie Ihren Balkon korrekt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnen.
Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie viel Fläche tatsächlich zählt, welche rechtlichen Vorgaben gelten und warum die richtige Berechnung bei Miete, Verkauf und Förderung entscheidend ist.

Wohnflächenberechnung Balkon – Beispiel nach WoFlV 2025

Warum die Wohnflächenberechnung so wichtig ist

Die genaue Angabe der Wohnfläche beeinflusst unmittelbar Mietpreise, Kaufpreise, Nebenkosten und Fördermittelbewilligungen. Schon geringe Abweichungen können erhebliche finanzielle Folgen haben:

  • Bis zu 10 % Abweichung können Mieter zur Mietminderung berechtigen.

  • Falsche Flächenangaben führen bei Immobilienverkäufen mitunter zu Rückabwicklungen.

  • KfW- und BAFA-Förderungen verlangen exakte Flächennachweise.

Eine präzise Berechnung schützt Eigentümer, Mieter und Investoren – und schafft Vertrauen durch transparente Dokumentation.

Welche Berechnungsmethoden gibt es?

Je nach Baujahr, Nutzung und Vertragslage gelten unterschiedliche Regelwerke.
Seit 2004 ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) verbindlich, ältere Normen wie DIN 277 oder II. BV können in Ausnahmefällen noch Anwendung finden.



Berechnungsmethode

Anwendungsbereich

Balkon-Anrechnung

WoFlV (seit 2004)

Wohnungsbau, Förderung

25 % – 50 %

DIN 277

Planung, Gewerbe, Neubau

100 %

DIN 283

Historisch

0 %

II. BV

Verträge vor 2004

50 %

Hinweis: Über 80 % aller Wohnflächenberechnungen in Deutschland erfolgen heute nach der WoFlV.

Die Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV)

„Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen dürfen in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte, in die Berechnung der Wohnfläche einfließen.“
– § 4 Nr. 4 WoFlV

In der Praxis bedeutet das:
Standardmäßig werden 25 % der Balkonfläche berücksichtigt.
Bei überdachten oder besonders hochwertigen Balkonen kann der Anteil auf bis zu 50 % steigen.

Beispiel: Balkonfläche richtig berechnen

Ein Balkon mit 8 m² Grundfläche wird je nach Methode unterschiedlich bewertet:



Methode

Anteil der Fläche

Anzurechnende Wohnfläche

WoFlV (Standard)

25 %

2,0 m²

WoFlV (hochwertig)

50 %

4,0 m²

II. BV (vor 2004)

50 %

4,0 m²

DIN 277

100 %

8,0 m²

DIN 283

0 %

0 m²

Beispielhafte Auswirkung:
Schon 2 m² Differenz können bei einer 80 m²-Wohnung den Kaufpreis um mehr als 5.000 € verändern.

Raumhöhe und Nutzungsart beachten

Auch die Raumhöhe beeinflusst die Anrechnung:

  • ≥ 2,00 m: 100 % anrechenbar

  • 1,00 – 1,99 m: 50 %

  • < 1,00 m: keine Anrechnung

Diese Regel betrifft vor allem Dachterrassen und Maisonette-Wohnungen mit Schrägen.

Rechtliche Besonderheiten & regionale Abweichungen

Laut BGH-Urteil VIII ZR 33/18 ist die WoFlV grundsätzlich verbindlich.
Nur wenn regional eine andere Berechnungsmethode (z. B. DIN 277) ortsüblich ist, kann sie alternativ herangezogen werden.

Bei Förderanträgen oder Sanierungen empfiehlt sich jedoch stets die WoFlV als Standard.

Häufige Fehler vermeiden – praktische Tipps

Typische Fehler bei der Flächenberechnung:

  • Vermischung verschiedener Methoden

  • Falsche Berücksichtigung von Dachschrägen oder Nischen

  • Fehlende Anrechnung von Außenflächen

Empfehlung:
Lassen Sie Ihre Wohnfläche nach WoFlV von einer zertifizierten Fachperson prüfen – besonders bei:

  • Immobilienverkauf oder Vermietung

  • Förderanträgen (KfW, BAFA)

  • Modernisierung oder Sanierung

Fazit

Die Wohnflächenberechnung für Balkone folgt klaren Regeln:
In der Regel zählt ein Viertel der Fläche, bei hochwertiger Ausführung bis zur Hälfte.
Wer sich an die WoFlV hält, vermeidet Streitigkeiten, wahrt Rechtssicherheit und schafft Vertrauen bei Behörden, Banken und Käufer:innen.

Quellen (Kurzangabe)

  • Haus & Grund Deutschland

  • ING Deutschland

  • Wohnglück

  • Verbraucherzentrale Bundesverband

Wohnflächenberechnung Balkon – einfach erklärt

Erfahren Sie, wie Sie Ihren Balkon korrekt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnen.
Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie viel Fläche tatsächlich zählt, welche rechtlichen Vorgaben gelten und warum die richtige Berechnung bei Miete, Verkauf und Förderung entscheidend ist.

Wohnflächenberechnung Balkon – Beispiel nach WoFlV 2025

Warum die Wohnflächenberechnung so wichtig ist

Die genaue Angabe der Wohnfläche beeinflusst unmittelbar Mietpreise, Kaufpreise, Nebenkosten und Fördermittelbewilligungen. Schon geringe Abweichungen können erhebliche finanzielle Folgen haben:

  • Bis zu 10 % Abweichung können Mieter zur Mietminderung berechtigen.

  • Falsche Flächenangaben führen bei Immobilienverkäufen mitunter zu Rückabwicklungen.

  • KfW- und BAFA-Förderungen verlangen exakte Flächennachweise.

Eine präzise Berechnung schützt Eigentümer, Mieter und Investoren – und schafft Vertrauen durch transparente Dokumentation.

Welche Berechnungsmethoden gibt es?

Je nach Baujahr, Nutzung und Vertragslage gelten unterschiedliche Regelwerke.
Seit 2004 ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) verbindlich, ältere Normen wie DIN 277 oder II. BV können in Ausnahmefällen noch Anwendung finden.



Berechnungsmethode

Anwendungsbereich

Balkon-Anrechnung

WoFlV (seit 2004)

Wohnungsbau, Förderung

25 % – 50 %

DIN 277

Planung, Gewerbe, Neubau

100 %

DIN 283

Historisch

0 %

II. BV

Verträge vor 2004

50 %

Hinweis: Über 80 % aller Wohnflächenberechnungen in Deutschland erfolgen heute nach der WoFlV.

Die Regel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV)

„Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen dürfen in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte, in die Berechnung der Wohnfläche einfließen.“
– § 4 Nr. 4 WoFlV

In der Praxis bedeutet das:
Standardmäßig werden 25 % der Balkonfläche berücksichtigt.
Bei überdachten oder besonders hochwertigen Balkonen kann der Anteil auf bis zu 50 % steigen.

Beispiel: Balkonfläche richtig berechnen

Ein Balkon mit 8 m² Grundfläche wird je nach Methode unterschiedlich bewertet:



Methode

Anteil der Fläche

Anzurechnende Wohnfläche

WoFlV (Standard)

25 %

2,0 m²

WoFlV (hochwertig)

50 %

4,0 m²

II. BV (vor 2004)

50 %

4,0 m²

DIN 277

100 %

8,0 m²

DIN 283

0 %

0 m²

Beispielhafte Auswirkung:
Schon 2 m² Differenz können bei einer 80 m²-Wohnung den Kaufpreis um mehr als 5.000 € verändern.

Raumhöhe und Nutzungsart beachten

Auch die Raumhöhe beeinflusst die Anrechnung:

  • ≥ 2,00 m: 100 % anrechenbar

  • 1,00 – 1,99 m: 50 %

  • < 1,00 m: keine Anrechnung

Diese Regel betrifft vor allem Dachterrassen und Maisonette-Wohnungen mit Schrägen.

Rechtliche Besonderheiten & regionale Abweichungen

Laut BGH-Urteil VIII ZR 33/18 ist die WoFlV grundsätzlich verbindlich.
Nur wenn regional eine andere Berechnungsmethode (z. B. DIN 277) ortsüblich ist, kann sie alternativ herangezogen werden.

Bei Förderanträgen oder Sanierungen empfiehlt sich jedoch stets die WoFlV als Standard.

Häufige Fehler vermeiden – praktische Tipps

Typische Fehler bei der Flächenberechnung:

  • Vermischung verschiedener Methoden

  • Falsche Berücksichtigung von Dachschrägen oder Nischen

  • Fehlende Anrechnung von Außenflächen

Empfehlung:
Lassen Sie Ihre Wohnfläche nach WoFlV von einer zertifizierten Fachperson prüfen – besonders bei:

  • Immobilienverkauf oder Vermietung

  • Förderanträgen (KfW, BAFA)

  • Modernisierung oder Sanierung

Fazit

Die Wohnflächenberechnung für Balkone folgt klaren Regeln:
In der Regel zählt ein Viertel der Fläche, bei hochwertiger Ausführung bis zur Hälfte.
Wer sich an die WoFlV hält, vermeidet Streitigkeiten, wahrt Rechtssicherheit und schafft Vertrauen bei Behörden, Banken und Käufer:innen.

Quellen (Kurzangabe)

  • Haus & Grund Deutschland

  • ING Deutschland

  • Wohnglück

  • Verbraucherzentrale Bundesverband