Hydraulischer Abgleich – Verfahren A

Hydraulischer Abgleich 2025 – Warum Verfahren B Standard ist (und Verfahren A ausgedient hat)

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper bzw. Heizkreis genau die benötigte Wassermenge erhält. Ergebnis: gleichmäßige Raumtemperaturen, niedrigere Vorlauftemperaturen, geringere Pumpenarbeit und spürbare Energieeinsparungen (typisch bis zu ~15 %).

Ohne Abgleich drohen Über- und Unterversorgung, hoher Stromverbrauch der Pumpe, Rücklaufübertemperaturen und unnötige Heizkosten – in Neubauten wie im Bestand.

Was ist Verfahren A? (und warum es passé ist)

Idee: Statt raumweiser Heizlastberechnung arbeitet Verfahren A mit Annahmen (z. B. Standardtemperaturen 70/55 °C, ausreichend dimensionierte Heizflächen). Der Volumenstrom wird „nach Gefühl“ bzw. Erfahrungswerten eingestellt – ohne exakte Berechnung je Raum.

Grenzen von Verfahren A

  • Flächenlimit: zulässig nur bis 500 m² Heizfläche je Kreis

  • Schätzwerte statt Daten: Baualtersklassen-/Erfahrungswerte statt Lastberechnung

  • Geringe Genauigkeit: in komplexeren Anlagen kaum echte Optimierung

Förderstatus: Verfahren A war bis 31.12.2022 förderfähig. Seit 01.01.2023 wird im Rahmen der BEG (BAFA/KfW) nur noch Verfahren B anerkannt.

Kurzprofil Verfahren A



Parameter

Stand

Methode

Schätzung anhand installierter Fläche

Heizlast je Raum

Keine

Einsatz

Kleine, einfache Systeme (≤ 500 m²/Kreis)

Genauigkeit

Mittel bis niedrig

Zeitaufwand

Gering

Förderfähigkeit (2025)

Nicht anerkannt

Verfahren B – der anerkannte Standard

Kern: Raumweise Heizlastberechnung (nach DIN EN 12831 oder vereinfacht bei kleinen Gebäuden). Eingerechnet werden U-Werte, Dämmstandard, Fensterflächen, Orientierung, Nutzung etc. Auf Basis dieser Lasten werden Ventile, Voreinstellungen, Pumpenleistung und Systemtemperaturen exakt ausgelegt.

Typische Werkzeuge: Hersteller-Tools, Ventil-/Heizlastsoftware (z. B. DanBasic), Berechnungs- und Abgleichmodule.

Vorteile:

  • Exakte Volumenströme & Voreinstellungen

  • Niedrigere Vorlauftemperaturen → höhere Effizienz (bes. bei Wärmepumpen)

  • Stabile Hydraulik & Komfort

  • Rechts-/Fördersicherheit (BEG/BAFA/KfW)

A vs. B im direkten Vergleich



Merkmal

Verfahren A

Verfahren B

Heizlastberechnung

Keine

Raumweise (DIN EN 12831 / vereinfacht)

Genauigkeit

Niedrig–mittel

Hoch

Planungsaufwand

Gering

Mittel–hoch

Förderfähigkeit (2025)

Nein

Ja (BEG/BAFA/KfW)

Einsatzbereich

Kleine, einfache Systeme

Alle Anlagengrößen, auch komplex

Einsparpotenzial

~5–10 % (geschätzt)

~10–25 % (realistisch)

Zukunftstauglichkeit

Eingeschränkt

Hoch

Sonderfall Wärmepumpen: Abgleich ist Pflichtprogramm

Wärmepumpen arbeiten effizient bei niedrigen Vorlauftemperaturen und reagieren sensibel auf Druck-/Strömungsabweichungen. Ein ungenauer Abgleich verschlechtert die JAZ, erhöht Stromverbrauch und mindert Komfort.
Praxisregel: Bei Wärmepumpen ist Verfahren B faktisch zwingend, um die Systemtemperaturen zu senken und Effizienzreserven zu heben.

Warum Verfahren A 2025 praktisch keine Rolle mehr spielt

  • Technisch: basiert auf Pauschalannahmen statt realen Lasten – Optimierung bleibt Zufall.

  • Wirtschaftlich: verschenkt Einsparpotenzial (Temperaturen/Pumpenleistung).

  • Rechtlich/Förderung: nicht BEG-fähig seit 2023.

  • Planerisch: keine belastbare Basis für Ventil- und Pumpendimensionierung, Smart-Control, Niedertemperaturbetrieb.

Fazit

Wer 2025 modernisiert, neu baut oder Fördermittel nutzen will, kommt an Verfahren B nicht vorbei.
Es verbindet technische Präzision, rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Effizienz:

  • Transparente Heizlasten je Raum

  • Sauber abgeglichene Volumenströme

  • Niedrige Systemtemperaturen (optimal für Wärmepumpen & Flächenheizungen)

  • Nachhaltig geringere Betriebskosten und konstanter Komfort

Kurz gesagt: Verfahren B macht Heiztechnik fit für die Zukunft – Verfahren A nicht.

Hydraulischer Abgleich 2025 – Warum Verfahren B Standard ist (und Verfahren A ausgedient hat)

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper bzw. Heizkreis genau die benötigte Wassermenge erhält. Ergebnis: gleichmäßige Raumtemperaturen, niedrigere Vorlauftemperaturen, geringere Pumpenarbeit und spürbare Energieeinsparungen (typisch bis zu ~15 %).

Ohne Abgleich drohen Über- und Unterversorgung, hoher Stromverbrauch der Pumpe, Rücklaufübertemperaturen und unnötige Heizkosten – in Neubauten wie im Bestand.

Was ist Verfahren A? (und warum es passé ist)

Idee: Statt raumweiser Heizlastberechnung arbeitet Verfahren A mit Annahmen (z. B. Standardtemperaturen 70/55 °C, ausreichend dimensionierte Heizflächen). Der Volumenstrom wird „nach Gefühl“ bzw. Erfahrungswerten eingestellt – ohne exakte Berechnung je Raum.

Grenzen von Verfahren A

  • Flächenlimit: zulässig nur bis 500 m² Heizfläche je Kreis

  • Schätzwerte statt Daten: Baualtersklassen-/Erfahrungswerte statt Lastberechnung

  • Geringe Genauigkeit: in komplexeren Anlagen kaum echte Optimierung

Förderstatus: Verfahren A war bis 31.12.2022 förderfähig. Seit 01.01.2023 wird im Rahmen der BEG (BAFA/KfW) nur noch Verfahren B anerkannt.

Kurzprofil Verfahren A



Parameter

Stand

Methode

Schätzung anhand installierter Fläche

Heizlast je Raum

Keine

Einsatz

Kleine, einfache Systeme (≤ 500 m²/Kreis)

Genauigkeit

Mittel bis niedrig

Zeitaufwand

Gering

Förderfähigkeit (2025)

Nicht anerkannt

Verfahren B – der anerkannte Standard

Kern: Raumweise Heizlastberechnung (nach DIN EN 12831 oder vereinfacht bei kleinen Gebäuden). Eingerechnet werden U-Werte, Dämmstandard, Fensterflächen, Orientierung, Nutzung etc. Auf Basis dieser Lasten werden Ventile, Voreinstellungen, Pumpenleistung und Systemtemperaturen exakt ausgelegt.

Typische Werkzeuge: Hersteller-Tools, Ventil-/Heizlastsoftware (z. B. DanBasic), Berechnungs- und Abgleichmodule.

Vorteile:

  • Exakte Volumenströme & Voreinstellungen

  • Niedrigere Vorlauftemperaturen → höhere Effizienz (bes. bei Wärmepumpen)

  • Stabile Hydraulik & Komfort

  • Rechts-/Fördersicherheit (BEG/BAFA/KfW)

A vs. B im direkten Vergleich



Merkmal

Verfahren A

Verfahren B

Heizlastberechnung

Keine

Raumweise (DIN EN 12831 / vereinfacht)

Genauigkeit

Niedrig–mittel

Hoch

Planungsaufwand

Gering

Mittel–hoch

Förderfähigkeit (2025)

Nein

Ja (BEG/BAFA/KfW)

Einsatzbereich

Kleine, einfache Systeme

Alle Anlagengrößen, auch komplex

Einsparpotenzial

~5–10 % (geschätzt)

~10–25 % (realistisch)

Zukunftstauglichkeit

Eingeschränkt

Hoch

Sonderfall Wärmepumpen: Abgleich ist Pflichtprogramm

Wärmepumpen arbeiten effizient bei niedrigen Vorlauftemperaturen und reagieren sensibel auf Druck-/Strömungsabweichungen. Ein ungenauer Abgleich verschlechtert die JAZ, erhöht Stromverbrauch und mindert Komfort.
Praxisregel: Bei Wärmepumpen ist Verfahren B faktisch zwingend, um die Systemtemperaturen zu senken und Effizienzreserven zu heben.

Warum Verfahren A 2025 praktisch keine Rolle mehr spielt

  • Technisch: basiert auf Pauschalannahmen statt realen Lasten – Optimierung bleibt Zufall.

  • Wirtschaftlich: verschenkt Einsparpotenzial (Temperaturen/Pumpenleistung).

  • Rechtlich/Förderung: nicht BEG-fähig seit 2023.

  • Planerisch: keine belastbare Basis für Ventil- und Pumpendimensionierung, Smart-Control, Niedertemperaturbetrieb.

Fazit

Wer 2025 modernisiert, neu baut oder Fördermittel nutzen will, kommt an Verfahren B nicht vorbei.
Es verbindet technische Präzision, rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Effizienz:

  • Transparente Heizlasten je Raum

  • Sauber abgeglichene Volumenströme

  • Niedrige Systemtemperaturen (optimal für Wärmepumpen & Flächenheizungen)

  • Nachhaltig geringere Betriebskosten und konstanter Komfort

Kurz gesagt: Verfahren B macht Heiztechnik fit für die Zukunft – Verfahren A nicht.