Hydraulischer Abgleich – Verfahren A


Hydraulischer Abgleich 2025 – Warum Verfahren B Standard ist (und Verfahren A ausgedient hat)
Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper bzw. Heizkreis genau die benötigte Wassermenge erhält. Ergebnis: gleichmäßige Raumtemperaturen, niedrigere Vorlauftemperaturen, geringere Pumpenarbeit und spürbare Energieeinsparungen (typisch bis zu ~15 %).
Ohne Abgleich drohen Über- und Unterversorgung, hoher Stromverbrauch der Pumpe, Rücklaufübertemperaturen und unnötige Heizkosten – in Neubauten wie im Bestand.
Was ist Verfahren A? (und warum es passé ist)
Idee: Statt raumweiser Heizlastberechnung arbeitet Verfahren A mit Annahmen (z. B. Standardtemperaturen 70/55 °C, ausreichend dimensionierte Heizflächen). Der Volumenstrom wird „nach Gefühl“ bzw. Erfahrungswerten eingestellt – ohne exakte Berechnung je Raum.
Grenzen von Verfahren A
Flächenlimit: zulässig nur bis 500 m² Heizfläche je Kreis
Schätzwerte statt Daten: Baualtersklassen-/Erfahrungswerte statt Lastberechnung
Geringe Genauigkeit: in komplexeren Anlagen kaum echte Optimierung
Förderstatus: Verfahren A war bis 31.12.2022 förderfähig. Seit 01.01.2023 wird im Rahmen der BEG (BAFA/KfW) nur noch Verfahren B anerkannt.
Kurzprofil Verfahren A
Parameter | Stand |
|---|---|
Methode | Schätzung anhand installierter Fläche |
Heizlast je Raum | Keine |
Einsatz | Kleine, einfache Systeme (≤ 500 m²/Kreis) |
Genauigkeit | Mittel bis niedrig |
Zeitaufwand | Gering |
Förderfähigkeit (2025) | Nicht anerkannt |
Verfahren B – der anerkannte Standard
Kern: Raumweise Heizlastberechnung (nach DIN EN 12831 oder vereinfacht bei kleinen Gebäuden). Eingerechnet werden U-Werte, Dämmstandard, Fensterflächen, Orientierung, Nutzung etc. Auf Basis dieser Lasten werden Ventile, Voreinstellungen, Pumpenleistung und Systemtemperaturen exakt ausgelegt.
Typische Werkzeuge: Hersteller-Tools, Ventil-/Heizlastsoftware (z. B. DanBasic), Berechnungs- und Abgleichmodule.
Vorteile:
Exakte Volumenströme & Voreinstellungen
Niedrigere Vorlauftemperaturen → höhere Effizienz (bes. bei Wärmepumpen)
Stabile Hydraulik & Komfort
Rechts-/Fördersicherheit (BEG/BAFA/KfW)
A vs. B im direkten Vergleich
Merkmal | Verfahren A | Verfahren B |
|---|---|---|
Heizlastberechnung | Keine | Raumweise (DIN EN 12831 / vereinfacht) |
Genauigkeit | Niedrig–mittel | Hoch |
Planungsaufwand | Gering | Mittel–hoch |
Förderfähigkeit (2025) | Nein | Ja (BEG/BAFA/KfW) |
Einsatzbereich | Kleine, einfache Systeme | Alle Anlagengrößen, auch komplex |
Einsparpotenzial | ~5–10 % (geschätzt) | ~10–25 % (realistisch) |
Zukunftstauglichkeit | Eingeschränkt | Hoch |
Sonderfall Wärmepumpen: Abgleich ist Pflichtprogramm
Wärmepumpen arbeiten effizient bei niedrigen Vorlauftemperaturen und reagieren sensibel auf Druck-/Strömungsabweichungen. Ein ungenauer Abgleich verschlechtert die JAZ, erhöht Stromverbrauch und mindert Komfort.
Praxisregel: Bei Wärmepumpen ist Verfahren B faktisch zwingend, um die Systemtemperaturen zu senken und Effizienzreserven zu heben.
Warum Verfahren A 2025 praktisch keine Rolle mehr spielt
Technisch: basiert auf Pauschalannahmen statt realen Lasten – Optimierung bleibt Zufall.
Wirtschaftlich: verschenkt Einsparpotenzial (Temperaturen/Pumpenleistung).
Rechtlich/Förderung: nicht BEG-fähig seit 2023.
Planerisch: keine belastbare Basis für Ventil- und Pumpendimensionierung, Smart-Control, Niedertemperaturbetrieb.
Fazit
Wer 2025 modernisiert, neu baut oder Fördermittel nutzen will, kommt an Verfahren B nicht vorbei.
Es verbindet technische Präzision, rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Effizienz:
Transparente Heizlasten je Raum
Sauber abgeglichene Volumenströme
Niedrige Systemtemperaturen (optimal für Wärmepumpen & Flächenheizungen)
Nachhaltig geringere Betriebskosten und konstanter Komfort
Kurz gesagt: Verfahren B macht Heiztechnik fit für die Zukunft – Verfahren A nicht.
Hydraulischer Abgleich 2025 – Warum Verfahren B Standard ist (und Verfahren A ausgedient hat)
Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper bzw. Heizkreis genau die benötigte Wassermenge erhält. Ergebnis: gleichmäßige Raumtemperaturen, niedrigere Vorlauftemperaturen, geringere Pumpenarbeit und spürbare Energieeinsparungen (typisch bis zu ~15 %).
Ohne Abgleich drohen Über- und Unterversorgung, hoher Stromverbrauch der Pumpe, Rücklaufübertemperaturen und unnötige Heizkosten – in Neubauten wie im Bestand.
Was ist Verfahren A? (und warum es passé ist)
Idee: Statt raumweiser Heizlastberechnung arbeitet Verfahren A mit Annahmen (z. B. Standardtemperaturen 70/55 °C, ausreichend dimensionierte Heizflächen). Der Volumenstrom wird „nach Gefühl“ bzw. Erfahrungswerten eingestellt – ohne exakte Berechnung je Raum.
Grenzen von Verfahren A
Flächenlimit: zulässig nur bis 500 m² Heizfläche je Kreis
Schätzwerte statt Daten: Baualtersklassen-/Erfahrungswerte statt Lastberechnung
Geringe Genauigkeit: in komplexeren Anlagen kaum echte Optimierung
Förderstatus: Verfahren A war bis 31.12.2022 förderfähig. Seit 01.01.2023 wird im Rahmen der BEG (BAFA/KfW) nur noch Verfahren B anerkannt.
Kurzprofil Verfahren A
Parameter | Stand |
|---|---|
Methode | Schätzung anhand installierter Fläche |
Heizlast je Raum | Keine |
Einsatz | Kleine, einfache Systeme (≤ 500 m²/Kreis) |
Genauigkeit | Mittel bis niedrig |
Zeitaufwand | Gering |
Förderfähigkeit (2025) | Nicht anerkannt |
Verfahren B – der anerkannte Standard
Kern: Raumweise Heizlastberechnung (nach DIN EN 12831 oder vereinfacht bei kleinen Gebäuden). Eingerechnet werden U-Werte, Dämmstandard, Fensterflächen, Orientierung, Nutzung etc. Auf Basis dieser Lasten werden Ventile, Voreinstellungen, Pumpenleistung und Systemtemperaturen exakt ausgelegt.
Typische Werkzeuge: Hersteller-Tools, Ventil-/Heizlastsoftware (z. B. DanBasic), Berechnungs- und Abgleichmodule.
Vorteile:
Exakte Volumenströme & Voreinstellungen
Niedrigere Vorlauftemperaturen → höhere Effizienz (bes. bei Wärmepumpen)
Stabile Hydraulik & Komfort
Rechts-/Fördersicherheit (BEG/BAFA/KfW)
A vs. B im direkten Vergleich
Merkmal | Verfahren A | Verfahren B |
|---|---|---|
Heizlastberechnung | Keine | Raumweise (DIN EN 12831 / vereinfacht) |
Genauigkeit | Niedrig–mittel | Hoch |
Planungsaufwand | Gering | Mittel–hoch |
Förderfähigkeit (2025) | Nein | Ja (BEG/BAFA/KfW) |
Einsatzbereich | Kleine, einfache Systeme | Alle Anlagengrößen, auch komplex |
Einsparpotenzial | ~5–10 % (geschätzt) | ~10–25 % (realistisch) |
Zukunftstauglichkeit | Eingeschränkt | Hoch |
Sonderfall Wärmepumpen: Abgleich ist Pflichtprogramm
Wärmepumpen arbeiten effizient bei niedrigen Vorlauftemperaturen und reagieren sensibel auf Druck-/Strömungsabweichungen. Ein ungenauer Abgleich verschlechtert die JAZ, erhöht Stromverbrauch und mindert Komfort.
Praxisregel: Bei Wärmepumpen ist Verfahren B faktisch zwingend, um die Systemtemperaturen zu senken und Effizienzreserven zu heben.
Warum Verfahren A 2025 praktisch keine Rolle mehr spielt
Technisch: basiert auf Pauschalannahmen statt realen Lasten – Optimierung bleibt Zufall.
Wirtschaftlich: verschenkt Einsparpotenzial (Temperaturen/Pumpenleistung).
Rechtlich/Förderung: nicht BEG-fähig seit 2023.
Planerisch: keine belastbare Basis für Ventil- und Pumpendimensionierung, Smart-Control, Niedertemperaturbetrieb.
Fazit
Wer 2025 modernisiert, neu baut oder Fördermittel nutzen will, kommt an Verfahren B nicht vorbei.
Es verbindet technische Präzision, rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Effizienz:
Transparente Heizlasten je Raum
Sauber abgeglichene Volumenströme
Niedrige Systemtemperaturen (optimal für Wärmepumpen & Flächenheizungen)
Nachhaltig geringere Betriebskosten und konstanter Komfort
Kurz gesagt: Verfahren B macht Heiztechnik fit für die Zukunft – Verfahren A nicht.


