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BAFA Modul 2: Energieberatung Nichtwohngebäude DIN V 18599 für Anlagen und Systeme. Effizienzsteigerung mit maximaler Förderung.

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Anerkannt von mehr als 1000 Bauherren und Eigentümern

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ab 1.699,- €

Fachplanung und Baubegleitung

Optimal für Heizungstausch und Neubau

Für Nichtwohngebäude im Bestand und Neubau

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Fördermittelberatung

Umfassender Sanierungsfahrplan zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes

Bis zu 50% staatlich gefördert

BAFA Modul 2: Energieberatung Nichtwohngebäude DIN V 18599 für Anlagen und Systeme. Energetische Bewertung & Förderung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599. Steigern Sie mit uns die Energieeffizienz mit maximaler Förderung.

Energieberatung

Energieberatung

Energieberatung DIN V 18599 Nichtwohngebäude

Energieberatung DIN V 18599 Nichtwohngebäude

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 ist die Grundlage, um Gebäude energetisch zu bewerten, Einsparpotenziale sichtbar zu machen und Förderungen erfolgreich zu beantragen. Dieser Artikel erklärt, wie die Bilanzierung nach DIN V 18599 funktioniert, warum sie für Anlagen und Systeme unverzichtbar ist und welche Vorteile Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen daraus ziehen. Außerdem erfahren Sie, welche Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung stehen und wie Sie einen Zuschuss für Ihr Projekt erhalten.


Unser Service als Energieberater: Wir erstellen für Sie die Berechnungen nach DIN V 18599, begleiten die Antragstellung beim BAFA und entwickeln ein passendes Sanierungskonzept – individuell auf Ihr Gebäude zugeschnitten.

Solar roof
Solar roof

Hydraulischer Abgleich

Hydraulischer Abgleich

Artikelübersicht

Artikelübersicht

Was ist die Energieberatung nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude?

Was ist die Energieberatung nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude?

Warum ist die Bilanzierung nach DIN V 18599 für Anlagen und Systeme so wichtig?

Warum ist die Bilanzierung nach DIN V 18599 für Anlagen und Systeme so wichtig?

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 – geförderte Beratung für Nichtwohngebäude

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 – geförderte Beratung für Nichtwohngebäude

Für welche Nichtwohngebäude ist die Energieberatung verpflichtend oder sinnvoll?

Für welche Nichtwohngebäude ist die Energieberatung verpflichtend oder sinnvoll?

Wie läuft eine Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau ab?

Wie läuft eine Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau ab?

Welche Rolle spielen Anlagen und Systeme bei der energetischen Bewertung?

Welche Rolle spielen Anlagen und Systeme bei der energetischen Bewertung?

Welche Förderungen gibt es für die Energieberatung nach DIN 18599?

Welche Förderungen gibt es für die Energieberatung nach DIN 18599?

Wie hoch ist der Zuschuss für eine Energieberatung?

Wie hoch ist der Zuschuss für eine Energieberatung?

Welche Förderprogramme stehen Kommunen und gemeinnützigen Organisationen offen?

Welche Förderprogramme stehen Kommunen und gemeinnützigen Organisationen offen?

Welche Besonderheiten gelten für kleine und mittlere Unternehmen?

Welche Besonderheiten gelten für kleine und mittlere Unternehmen?

Wie unterstützen wir Sie bei Antragstellung, Sanierungsfahrplan und Umsetzung?

Wie unterstützen wir Sie bei Antragstellung, Sanierungsfahrplan und Umsetzung?

Warum wattkonzept

Warum wattkonzept

Fazit & wichtigste Punkte zusammengefasst

Fazit & wichtigste Punkte zusammengefasst

Der hydraulische Abgleich ist eine Maßnahme, bei der Thermostatventile, Umwälzpumpe und Heizkreise so eingestellt werden, dass jede Heizfläche hydraulisch optimal versorgt wird. Im Rahmen des hydraulischen Abgleichs wird berechnet, wie viel Heizwasser tatsächlich benötigt wird, und die Ventile werden entsprechend eingestellt.

Energieberatung für Nichtwohngebäiude

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 ist die Grundlage für Förderungen und energetische Bewertungen.

Energieberatung für Nichtwohngebäiude

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 ist die Grundlage für Förderungen und energetische Bewertungen.

Bis zu 50% Zuschuss über BAFA

Das Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 ermöglicht bis zu 50% Zuschuss über das BAFA.

Bis zu 50% Zuschuss über BAFA

Das Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 ermöglicht bis zu 50% Zuschuss über das BAFA.

Gebäudehülle, Anlagen und Systeme

Sie berücksichtigt die gesamte Gebäudehülle, Anlagen und Systeme.

Gebäudehülle, Anlagen und Systeme

Sie berücksichtigt die gesamte Gebäudehülle, Anlagen und Systeme.

Besonders Attraktiv für Kommunen & Co.

Besonders attraktiv für Kommunen, gemeinnützige Organisationen, KMU und freie Berufe.

Besonders Attraktiv für Kommunen & Co.

Besonders attraktiv für Kommunen, gemeinnützige Organisationen, KMU und freie Berufe.

Unser Service

Unser Service: Wir begleiten Sie von der Bilanzierung nach DIN V 18599 bis zur Umsetzung.

Unser Service

Unser Service: Wir begleiten Sie von der Bilanzierung nach DIN V 18599 bis zur Umsetzung.

Wenn Sie eine Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 im Modul 2 wünschen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie umfassend und sorgen dafür, dass Sie alle Vorteile der Bundesförderung nutzen können.

Was ist die Energieberatung nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude?

Die Energieberatung nach DIN V 18599 ist ein standardisiertes Verfahren zur energetischen Bewertung von Gebäuden. Sie ist speziell auf Nichtwohngebäude wie Bürogebäude, Schulen, Kindergärten, Hotels oder Produktionshallen zugeschnitten. Ziel ist es, Energieverbräuche transparent zu machen und Effizienzpotenziale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Die Norm berücksichtigt die gesamte Gebäudehülle, die Anlagen zur Wärmeerzeugung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und das Nutzerverhalten. Damit ist sie die Grundlage für die Bundesförderung für effiziente Gebäude und die Erstellung eines Sanierungsfahrplans.

Unser Service: Wir erstellen Ihre Energieberatung DIN V 18599 vollständig förderfähig und begleiten Sie von der Ermittlung bis zur Antragstellung.

Warum ist die Bilanzierung nach DIN V 18599 für Anlagen und Systeme so wichtig?

Die Bilanzierung nach DIN V 18599 geht weit über einfache Verbrauchsmessungen hinaus. Sie bildet die Anlagen und Systeme im Gebäude realistisch ab und zeigt, wie energetisch sinnvoll Verbesserungen wirken können.

Beispielsweise werden erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen. So können Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt erschlossen werden – sei es durch eine neue Wärmepumpe, eine Photovoltaikanlage oder verbesserte Anlagen und Systeme für die Lüftung.

Unser Service: Wir bilanzieren Ihre Anlagen und Systeme nach den Vorgaben der DIN V 18599 Teil und entwickeln mit Ihnen ein umfassendes Sanierungskonzept.

Solar roof
Solar roof

Wärmepumpen Planung

Wärmepumpen Planung

Wärmepumpen Planung

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 – geförderte Beratung für Nichtwohngebäude

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 – geförderte Beratung für Nichtwohngebäude

Das Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es richtet sich speziell an Nichtwohngebäude, die energetisch bewertet werden sollen – sowohl im Bestand als auch im Neubau.

Zielgruppe

Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützig tätige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 AO, sowie freie Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.

Zielgruppe

Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützig tätige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 AO, sowie freie Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.

Zielgruppe

Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützig tätige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 AO, sowie freie Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.

Inhalt

Erstellung einer Energieberatung nach DIN 18599 inklusive Berechnungen nach DIN V 18599, Sanierungskonzept und Förderempfehlung.

Inhalt

Erstellung einer Energieberatung nach DIN 18599 inklusive Berechnungen nach DIN V 18599, Sanierungskonzept und Förderempfehlung.

Inhalt

Erstellung einer Energieberatung nach DIN 18599 inklusive Berechnungen nach DIN V 18599, Sanierungskonzept und Förderempfehlung.

Förderung

Bis zu 50 % Zuschuss des förderfähigen Beratungshonorars beim BAFA.

Förderung

Bis zu 50 % Zuschuss des förderfähigen Beratungshonorars beim BAFA.

Förderung

Bis zu 50 % Zuschuss des förderfähigen Beratungshonorars beim BAFA.

Die Inanspruchnahme einer Energieberatung nach Modul 2 bietet die Möglichkeit, Energieeffizienz und erneuerbare Energien optimal in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und die Energiekosten deutlich zu senken.

Unser Service: Wir führen Ihre Energieberatung nach Modul 2 durch, begleiten die Antragstellung beim BAFA und stellen sicher, dass Ihr Gebäude umfassend energetisch modernisiert werden kann.

Solar roof
Solar roof

Für welche Nichtwohngebäude ist die Energieberatung verpflichtend oder sinnvoll?

Eine Energieberatung für Nichtwohngebäude lohnt sich besonders für:

Kommunal genutzte Gebäude wie Rathäuser, Schulen oder Sporthallen

Kommunal genutzte Gebäude wie Rathäuser, Schulen oder Sporthallen

Kommunal genutzte Gebäude wie Rathäuser, Schulen oder Sporthallen

Gemeinnützig tätige Organisationen und Stiftungen im Sinne des § 5 AO

Gemeinnützig tätige Organisationen und Stiftungen im Sinne des § 5 AO

Gemeinnützig tätige Organisationen und Stiftungen im Sinne des § 5 AO

Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen

Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen

Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hohem Energiebedarf

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hohem Energiebedarf

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hohem Energiebedarf

Gewerbliche Immobilien im Bestand und im Neubau

Gewerbliche Immobilien im Bestand und im Neubau

Gewerbliche Immobilien im Bestand und im Neubau

Unser Service: Wir erstellen Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und entwickeln auch Konzepte für den Neubau.

Wie läuft eine Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau ab?

Eine Energieberatung gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Ermittlung der Nettogrundfläche und der Energiebezugsfläche

  2. Analyse der Gebäudehülle, der Anlagen und des Nutzerverhaltens

  3. Erstellung einer Bilanzierung nach DIN V 18599

  4. Entwicklung eines Sanierungskonzepts mit Maßnahmenpaketen

  5. Betrachtung eines Schritt über einen längeren Zeitraum mit aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch

Unser Service: Wir begleiten den gesamten Prozess, von der Neubauberatung bis zur umfassenden Sanierung.

Solar roof
Solar roof

Welche Rolle spielen Anlagen und Systeme bei der energetischen Bewertung?

Die Effizienz eines Nichtwohngebäudes hängt stark von den Anlagen und Systemen ab:

Wärmeerzeugung (Gas, Öl, Wärmepumpen, Fernwärme)

Wärmeerzeugung (Gas, Öl, Wärmepumpen, Fernwärme)

Wärmeerzeugung (Gas, Öl, Wärmepumpen, Fernwärme)

Kälteanlagen in Produktions- oder Bürogebäuden

Kälteanlagen in Produktions- oder Bürogebäuden

Kälteanlagen in Produktions- oder Bürogebäuden

Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung

Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung

Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung

Beleuchtungssysteme in Büroflächen oder Hallen

Beleuchtungssysteme in Büroflächen oder Hallen

Beleuchtungssysteme in Büroflächen oder Hallen

Unser Service: Wir zeigen, wie Sie Ihre Anlagen und Systeme umfassend energetisch modernisiert und damit langfristig Energiekosten senken können.

Welche Förderungen gibt es für die Energieberatung nach DIN 18599?

Die Förderung der Energieberatung wird durch das BAFA geregelt. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird ein Zuschuss für die Inanspruchnahme einer Energieberatung gezahlt.

Die Förderung der Energieberatung deckt bis zu 50% des förderfähigen Beratungshonorars ab. Die genaue Höhe hängt vom betreffenden Gebäudes ab und wird beim BAFA beantragt.

Unser Service: Wir kümmern uns um die vollständige Antragstellung und stellen sicher, dass alle Fördermittel ausgeschöpft werden.

Solar roof
Solar roof

Wie hoch ist der Zuschuss für eine Energieberatung?

Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab. In der Regel sind folgende Zuschüsse möglich:

Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche (Energiebezugsfläche nach GEG) des betreffenden Gebäudes ab:

Nettogrundfläche unter 200 m: Zuschuss maximal 850 Euro;

Nettogrundfläche unter 200 m: Zuschuss maximal 850 Euro;

Nettogrundfläche unter 200 m: Zuschuss maximal 850 Euro;

Nettogrundfläche zwischen 200 m und 500 m: Zuschuss maximal 2.500 Euro;

Nettogrundfläche zwischen 200 m und 500 m: Zuschuss maximal 2.500 Euro;

Nettogrundfläche zwischen 200 m und 500 m: Zuschuss maximal 2.500 Euro;

Nettogrundfläche mehr als 500 m: Zuschuss maximal 4.000 Euro.

Nettogrundfläche mehr als 500 m: Zuschuss maximal 4.000 Euro.

Nettogrundfläche mehr als 500 m: Zuschuss maximal 4.000 Euro.

Unser Service: Wir prüfen, welcher Zuschuss für Ihr Projekt gilt und übernehmen die Antragstellung beim BAFA.

Welche Förderprogramme stehen Kommunen und gemeinnützigen Organisationen offen?

Welche Förderprogramme stehen Kommunen und gemeinnützigen Organisationen offen?

Für kommunal genutzte Gebäude, gemeinnützig tätige Organisationen, Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 gelten besondere Förderbedingungen. Auch freie Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland können die Förderung nutzen.

Unser Service: Wir beraten Kommunal, gemeinnützig tätige Organisationen sowie Angehörige der freien Berufe zur optimalen Nutzung der Fördermittel.

Welche Besonderheiten gelten für kleine und mittlere Unternehmen?

Welche Besonderheiten gelten für kleine und mittlere Unternehmen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren besonders von der Bundesförderung. Die Inanspruchnahme einer Energieberatung hilft, Energiekosten zu senken und die Energieeffizienz und erneuerbare Energien in die Unternehmensstrategie einzubeziehen.

Unser Service: Wir unterstützen KMU dabei, die Förderung der Energieberatung optimal zu nutzen und langfristig Energiekosten zu senken.

Solar roof
Solar roof

Wie unterstützen wir Sie bei Antragstellung, Sanierungsfahrplan und Umsetzung?

Wir begleiten Sie im gesamten Prozess:

Antragstellung beim BAFA

Antragstellung beim BAFA

Antragstellung beim BAFA

Erstellung eines Sanierungsfahrplans

Erstellung eines Sanierungsfahrplans

Erstellung eines Sanierungsfahrplans

Entwicklung eines Sanierungskonzepts mit aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert

Entwicklung eines Sanierungskonzepts mit aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert

Entwicklung eines Sanierungskonzepts mit aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert

Integration von erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen

Integration von erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen

Integration von erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen

Unser Service: Von der Ermittlung über die Berechnungen nach DIN V 18599 bis zur Umsetzung stehen wir Ihnen als erfahrene Energieberater zur Seite.

wattkonzept in Zahlen

1.000+

Bewilligte Förderanträge

1.000+

Bewilligte Förderanträge

4.600.000€

Fördergelder ausgezahlt

4.600.000€

Fördergelder ausgezahlt

3.600.00+

Kg/ Jahr CO2 eingespart

3.600.00+

Kg/ Jahr CO2 eingespart

Wind turbine
Wind turbine
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Warum wattkonzept

Warum wattkonzept

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Unsere Werte

Erhalten Sie innerhalb weniger Tage ein staatlich gefördertes Sanierungskonzept für die energetische Modernisierung Ihres Hauses.

Nachhaltigkeit im Fokus

Engagiert für die Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks und die Förderung erneuerbarer Energien.

Innovationsorientiert

Einsatz modernster Technologien für effiziente und zukunftssichere Systeme.

Kundenorientiert

Maßgeschneiderte Lösungen, die den individuellen Bedürfnissen jedes Kunden entsprechen.

Integrität & Transparenz

Ehrliche Kommunikation, faire Preise und das Einhalten gegebener Zusagen.

Zuverlässigkeit & Qualität

Hochwertige Umsetzungen, die auf langfristige Leistung und Beständigkeit ausgelegt sind.

Effizienz in jedem Schritt

Ein reibungsloser Ablauf und eine unkomplizierte Umsetzung sind jederzeit gewährleistet.

Unsere Kunden machen´s effizient

Enrgiekosten senken. Immobilienwert steigern. Wohnkomfort erhöhen. Nachhaltig bauen.

Feedback

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Lesen Sie, warum Kunden wattkonzept ihr Vertrauen schenken – echte Erfahrungen, die für Qualität, Service und Transparenz sprechen.

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Erhalten Sie persönliche Beratung zu Förderungen und Energiekonzepten – einfach, transparent und unverbindlich.

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FAQs

Häufige Fragen.

Dürfen andere Fördermittel für das Beratungsobjekt in Anspruch genommen werden?

Grundsätzlich ja, solange keine **Doppelförderung derselben Leistung** erfolgt. Die Beratungsförderung darf nicht mit einer weiteren Beratungspauschale für denselben Leistungsumfang kombiniert werden. Investive **Förderprogramme** (z. B. BEG-Einzelmaßnahmen) sind parallel möglich. *Unser Service:* Wir strukturieren Ihre **Fördermittel** so, dass die Kombination regelkonform und maximal vorteilhaft ist.

Ist bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit aktiver Kühlfunktion eine Bilanzierung nach DIN V 18599 vorgeschrieben?

Ja. Sobald aktive Kühlung vorgesehen ist, ist die **energetische** Bewertung nach DIN V 18599 (inkl. Kühlfall) erforderlich – reine Wohngebäude-Verfahren reichen dafür nicht aus. *Unser Service:* Vollständige Heiz-/Kühl-**System**-Bilanz inkl. Regelstrategien und Betriebsszenarien.

Kann eine Energieberatung aus dem Förderprogramm „Sanierungskonzept“ und „Neubauberatung“ gefördert werden?

Ja. Im **Modul 2** „**Energieberatung DIN V 18599**“ sind **Sanierungskonzept** (Bestand) und **Neubauberatung** förderfähig, sofern die Programmkriterien erfüllt sind. *Unser Service:* Wir liefern die förderfähigen Unterlagen und übernehmen die **Antragstellung**.

Muss der Energieberater für das jeweilige Beratungsmodul zugelassen sein?

Ja. Für **Modul 2** ist eine **Zulassung/Listenführung** (z. B. dena/BAFA) erforderlich. *Unser Service:* Wir sind gelistet und für **Energieberatung für Nichtwohngebäude** qualifiziert.

Muss der Ist-Zustand des Gebäudes vor Ort aufgenommen werden?

Ja, eine **Vor-Ort-Begehung** ist Standard, um **Gebäudehülle**, **Anlagen** und Nutzung korrekt zu erfassen. *Unser Service:* Vollständige Bestandsaufnahme inkl. Fotodokumentation und Flächen-/Anlagenermittlung.

Muss sich das Beratungsobjekt im Eigentum des Antragstellers befinden?

Nicht zwingend. Auch Mieter/Pächter/Betreiber können beantragen – üblicherweise mit **Eigentümerzustimmung**. *Unser Service:* Wir stellen passende Mustervorlagen und kümmern uns um die Formalitäten.

Sie möchten Ihre Energieeffizienz steigern und staatliche Förderungen nutzen?

Genau dafür ist **Modul 2** da: fundierte **Energieberatung** nach DIN V 18599, klare Maßnahmenpakete, Zugang zu **Bundesförderung** und **Zuschuss**. *Unser Service:* Von der Idee bis zum Zuwendungsbescheid – alles aus einer Hand.

Wann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Nach Durchführung der Beratung und Prüfung des **Verwendungsnachweises** durch das BAFA. *Unser Service:* Wir bereiten die Nachweise vollständig vor, damit die Auszahlung zügig erfolgt.

Wann ist die Verwendung der Energiebezugsfläche (ANGF) vs. Wohnfläche zu unterscheiden und was ist zu beachten?

Für **Nichtwohngebäude** ist die **Energiebezugsfläche/ANGF** maßgeblich; für reine Wohnnutzung die **Wohnfläche**. Bei gemischter Nutzung ist die dominante Nutzung (≥ 50 %) und eine saubere Trennung der Zonen/Nutzungsprofile entscheidend. *Unser Service:* Wir legen die Zonen nach DIN V 18599-10 sauber an – prüfsicher und transparent.

Was gibt es bei der Bestimmung der Nettogrundfläche zu beachten?

Grundlagen sind i. d. R. DIN 277 und die Programmvorgaben: Brutto-/Netto-Abgrenzung, Umgang mit Schächten, Technikräumen, Verkehrsflächen, unter-/oberirdischen Bereichen. Einheitliche Messregeln und eine nachvollziehbare **Ermittlung** sind Pflicht. *Unser Service:* Flächenaufmaß, Plausibilisierung und konsistente Flächenstruktur für die **Bilanzierung**.

Was sind die relevanten Normen und Grundlagen für die Durchführung der Energieberatung?

Kern: **DIN V 18599** (alle Teile), **DIN V 18599-10** (Nutzungsprofile), **GEG**, ggf. **DIN EN 16247** (Audits), **DIN 277** (Flächen). *Unser Service:* Normkonforme Modelle, B**erechnungen nach DIN V 18599** und prüffähige Dokumente.

Welches Datum zählt für die 4-Jahres-Frist, nach der erneut eine Förderung beantragt werden kann?

Maßgeblich ist regelmäßig das **Abschluss-/Verwendungsnachweis-Datum** der geförderten Beratung (Details laut Zuwendungsbescheid). *Unser Service:* Wir prüfen Ihren letzten Bescheid und nennen Ihnen das exakt relevante Datum.

Wie findet man einen zugelassenen Energieberater?

Über die **dena-Expertenliste**/**BAFA**-Verzeichnisse – oder direkt bei uns. *Unser Service:* Wir sind gelistet, spezialisiert auf **Energieberatung für Nichtwohngebäude** und übernehmen sofort.

Wie ist der Ablauf einer Energieberatung nach DIN 18599?

1. Kick-off & Datenerhebung (Pläne, Zähler, Nutzung) · 2) Vor-Ort-Termin · 3) **Bilanzierung**/Zonierung · 4) Maßnahmenpakete & **Sanierungskonzept** · 5) Bericht, **Förderung**/**Zuschuss** · 6) Übergabe/Erklärung. *Unser Service:* Wir führen Sie Schritt für Schritt durch – transparent und terminsicher.

Wie kann die Energieberatung nach DIN 18599 finanziert werden?

Über **BAFA Modul 2** (**Bundesförderung**) mit **Zuschuss** (bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars). Kombination mit investiven Programmen möglich (keine Doppelförderung). *Unser Service:* Wir maximieren Ihre Förderquote und übernehmen die Abwicklung.

Wie läuft das Förderverfahren beim BAFA ab?

Antrag → Zuwendungsbescheid → Durchführung der Beratung → **Verwendungsnachweis** → Auszahlung (**Zuschuss**). *Unser Service:* Formularwesen, Fristen, Nachweise – alles inklusive.

Wie viele Förderanträge sind bei gemischter Nutzung (Wohn- & Nichtwohnnutzung) zu stellen?

In der Regel **ein Antrag je Beratungsgegenstand**. Bei echter Trennung (eigenständige Wohn- und **Nichtwohngebäude**-Teile) können **zwei getrennte Anträge** sinnvoll/erforderlich sein (je passendes Programm). *Unser Service:* Wir prüfen Ihren Fall und wählen die förderrechtlich günstigste Variante.

FAQs

FAQs

Häufige Fragen.

Dürfen andere Fördermittel für das Beratungsobjekt in Anspruch genommen werden?

Grundsätzlich ja, solange keine **Doppelförderung derselben Leistung** erfolgt. Die Beratungsförderung darf nicht mit einer weiteren Beratungspauschale für denselben Leistungsumfang kombiniert werden. Investive **Förderprogramme** (z. B. BEG-Einzelmaßnahmen) sind parallel möglich. *Unser Service:* Wir strukturieren Ihre **Fördermittel** so, dass die Kombination regelkonform und maximal vorteilhaft ist.

Dürfen andere Fördermittel für das Beratungsobjekt in Anspruch genommen werden?

Grundsätzlich ja, solange keine **Doppelförderung derselben Leistung** erfolgt. Die Beratungsförderung darf nicht mit einer weiteren Beratungspauschale für denselben Leistungsumfang kombiniert werden. Investive **Förderprogramme** (z. B. BEG-Einzelmaßnahmen) sind parallel möglich. *Unser Service:* Wir strukturieren Ihre **Fördermittel** so, dass die Kombination regelkonform und maximal vorteilhaft ist.

Ist bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit aktiver Kühlfunktion eine Bilanzierung nach DIN V 18599 vorgeschrieben?

Ja. Sobald aktive Kühlung vorgesehen ist, ist die **energetische** Bewertung nach DIN V 18599 (inkl. Kühlfall) erforderlich – reine Wohngebäude-Verfahren reichen dafür nicht aus. *Unser Service:* Vollständige Heiz-/Kühl-**System**-Bilanz inkl. Regelstrategien und Betriebsszenarien.

Ist bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit aktiver Kühlfunktion eine Bilanzierung nach DIN V 18599 vorgeschrieben?

Ja. Sobald aktive Kühlung vorgesehen ist, ist die **energetische** Bewertung nach DIN V 18599 (inkl. Kühlfall) erforderlich – reine Wohngebäude-Verfahren reichen dafür nicht aus. *Unser Service:* Vollständige Heiz-/Kühl-**System**-Bilanz inkl. Regelstrategien und Betriebsszenarien.

Kann eine Energieberatung aus dem Förderprogramm „Sanierungskonzept“ und „Neubauberatung“ gefördert werden?

Ja. Im **Modul 2** „**Energieberatung DIN V 18599**“ sind **Sanierungskonzept** (Bestand) und **Neubauberatung** förderfähig, sofern die Programmkriterien erfüllt sind. *Unser Service:* Wir liefern die förderfähigen Unterlagen und übernehmen die **Antragstellung**.

Kann eine Energieberatung aus dem Förderprogramm „Sanierungskonzept“ und „Neubauberatung“ gefördert werden?

Ja. Im **Modul 2** „**Energieberatung DIN V 18599**“ sind **Sanierungskonzept** (Bestand) und **Neubauberatung** förderfähig, sofern die Programmkriterien erfüllt sind. *Unser Service:* Wir liefern die förderfähigen Unterlagen und übernehmen die **Antragstellung**.

Muss der Energieberater für das jeweilige Beratungsmodul zugelassen sein?

Ja. Für **Modul 2** ist eine **Zulassung/Listenführung** (z. B. dena/BAFA) erforderlich. *Unser Service:* Wir sind gelistet und für **Energieberatung für Nichtwohngebäude** qualifiziert.

Muss der Energieberater für das jeweilige Beratungsmodul zugelassen sein?

Ja. Für **Modul 2** ist eine **Zulassung/Listenführung** (z. B. dena/BAFA) erforderlich. *Unser Service:* Wir sind gelistet und für **Energieberatung für Nichtwohngebäude** qualifiziert.

Muss der Ist-Zustand des Gebäudes vor Ort aufgenommen werden?

Ja, eine **Vor-Ort-Begehung** ist Standard, um **Gebäudehülle**, **Anlagen** und Nutzung korrekt zu erfassen. *Unser Service:* Vollständige Bestandsaufnahme inkl. Fotodokumentation und Flächen-/Anlagenermittlung.

Muss der Ist-Zustand des Gebäudes vor Ort aufgenommen werden?

Ja, eine **Vor-Ort-Begehung** ist Standard, um **Gebäudehülle**, **Anlagen** und Nutzung korrekt zu erfassen. *Unser Service:* Vollständige Bestandsaufnahme inkl. Fotodokumentation und Flächen-/Anlagenermittlung.

Muss sich das Beratungsobjekt im Eigentum des Antragstellers befinden?

Nicht zwingend. Auch Mieter/Pächter/Betreiber können beantragen – üblicherweise mit **Eigentümerzustimmung**. *Unser Service:* Wir stellen passende Mustervorlagen und kümmern uns um die Formalitäten.

Muss sich das Beratungsobjekt im Eigentum des Antragstellers befinden?

Nicht zwingend. Auch Mieter/Pächter/Betreiber können beantragen – üblicherweise mit **Eigentümerzustimmung**. *Unser Service:* Wir stellen passende Mustervorlagen und kümmern uns um die Formalitäten.

Sie möchten Ihre Energieeffizienz steigern und staatliche Förderungen nutzen?

Genau dafür ist **Modul 2** da: fundierte **Energieberatung** nach DIN V 18599, klare Maßnahmenpakete, Zugang zu **Bundesförderung** und **Zuschuss**. *Unser Service:* Von der Idee bis zum Zuwendungsbescheid – alles aus einer Hand.

Sie möchten Ihre Energieeffizienz steigern und staatliche Förderungen nutzen?

Genau dafür ist **Modul 2** da: fundierte **Energieberatung** nach DIN V 18599, klare Maßnahmenpakete, Zugang zu **Bundesförderung** und **Zuschuss**. *Unser Service:* Von der Idee bis zum Zuwendungsbescheid – alles aus einer Hand.

Wann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Nach Durchführung der Beratung und Prüfung des **Verwendungsnachweises** durch das BAFA. *Unser Service:* Wir bereiten die Nachweise vollständig vor, damit die Auszahlung zügig erfolgt.

Wann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Nach Durchführung der Beratung und Prüfung des **Verwendungsnachweises** durch das BAFA. *Unser Service:* Wir bereiten die Nachweise vollständig vor, damit die Auszahlung zügig erfolgt.

Wann ist die Verwendung der Energiebezugsfläche (ANGF) vs. Wohnfläche zu unterscheiden und was ist zu beachten?

Für **Nichtwohngebäude** ist die **Energiebezugsfläche/ANGF** maßgeblich; für reine Wohnnutzung die **Wohnfläche**. Bei gemischter Nutzung ist die dominante Nutzung (≥ 50 %) und eine saubere Trennung der Zonen/Nutzungsprofile entscheidend. *Unser Service:* Wir legen die Zonen nach DIN V 18599-10 sauber an – prüfsicher und transparent.

Wann ist die Verwendung der Energiebezugsfläche (ANGF) vs. Wohnfläche zu unterscheiden und was ist zu beachten?

Für **Nichtwohngebäude** ist die **Energiebezugsfläche/ANGF** maßgeblich; für reine Wohnnutzung die **Wohnfläche**. Bei gemischter Nutzung ist die dominante Nutzung (≥ 50 %) und eine saubere Trennung der Zonen/Nutzungsprofile entscheidend. *Unser Service:* Wir legen die Zonen nach DIN V 18599-10 sauber an – prüfsicher und transparent.

Was gibt es bei der Bestimmung der Nettogrundfläche zu beachten?

Grundlagen sind i. d. R. DIN 277 und die Programmvorgaben: Brutto-/Netto-Abgrenzung, Umgang mit Schächten, Technikräumen, Verkehrsflächen, unter-/oberirdischen Bereichen. Einheitliche Messregeln und eine nachvollziehbare **Ermittlung** sind Pflicht. *Unser Service:* Flächenaufmaß, Plausibilisierung und konsistente Flächenstruktur für die **Bilanzierung**.

Was gibt es bei der Bestimmung der Nettogrundfläche zu beachten?

Grundlagen sind i. d. R. DIN 277 und die Programmvorgaben: Brutto-/Netto-Abgrenzung, Umgang mit Schächten, Technikräumen, Verkehrsflächen, unter-/oberirdischen Bereichen. Einheitliche Messregeln und eine nachvollziehbare **Ermittlung** sind Pflicht. *Unser Service:* Flächenaufmaß, Plausibilisierung und konsistente Flächenstruktur für die **Bilanzierung**.

Was sind die relevanten Normen und Grundlagen für die Durchführung der Energieberatung?

Kern: **DIN V 18599** (alle Teile), **DIN V 18599-10** (Nutzungsprofile), **GEG**, ggf. **DIN EN 16247** (Audits), **DIN 277** (Flächen). *Unser Service:* Normkonforme Modelle, B**erechnungen nach DIN V 18599** und prüffähige Dokumente.

Was sind die relevanten Normen und Grundlagen für die Durchführung der Energieberatung?

Kern: **DIN V 18599** (alle Teile), **DIN V 18599-10** (Nutzungsprofile), **GEG**, ggf. **DIN EN 16247** (Audits), **DIN 277** (Flächen). *Unser Service:* Normkonforme Modelle, B**erechnungen nach DIN V 18599** und prüffähige Dokumente.

Welches Datum zählt für die 4-Jahres-Frist, nach der erneut eine Förderung beantragt werden kann?

Maßgeblich ist regelmäßig das **Abschluss-/Verwendungsnachweis-Datum** der geförderten Beratung (Details laut Zuwendungsbescheid). *Unser Service:* Wir prüfen Ihren letzten Bescheid und nennen Ihnen das exakt relevante Datum.

Welches Datum zählt für die 4-Jahres-Frist, nach der erneut eine Förderung beantragt werden kann?

Maßgeblich ist regelmäßig das **Abschluss-/Verwendungsnachweis-Datum** der geförderten Beratung (Details laut Zuwendungsbescheid). *Unser Service:* Wir prüfen Ihren letzten Bescheid und nennen Ihnen das exakt relevante Datum.

Wie findet man einen zugelassenen Energieberater?

Über die **dena-Expertenliste**/**BAFA**-Verzeichnisse – oder direkt bei uns. *Unser Service:* Wir sind gelistet, spezialisiert auf **Energieberatung für Nichtwohngebäude** und übernehmen sofort.

Wie findet man einen zugelassenen Energieberater?

Über die **dena-Expertenliste**/**BAFA**-Verzeichnisse – oder direkt bei uns. *Unser Service:* Wir sind gelistet, spezialisiert auf **Energieberatung für Nichtwohngebäude** und übernehmen sofort.

Wie ist der Ablauf einer Energieberatung nach DIN 18599?

1. Kick-off & Datenerhebung (Pläne, Zähler, Nutzung) · 2) Vor-Ort-Termin · 3) **Bilanzierung**/Zonierung · 4) Maßnahmenpakete & **Sanierungskonzept** · 5) Bericht, **Förderung**/**Zuschuss** · 6) Übergabe/Erklärung. *Unser Service:* Wir führen Sie Schritt für Schritt durch – transparent und terminsicher.

Wie ist der Ablauf einer Energieberatung nach DIN 18599?

1. Kick-off & Datenerhebung (Pläne, Zähler, Nutzung) · 2) Vor-Ort-Termin · 3) **Bilanzierung**/Zonierung · 4) Maßnahmenpakete & **Sanierungskonzept** · 5) Bericht, **Förderung**/**Zuschuss** · 6) Übergabe/Erklärung. *Unser Service:* Wir führen Sie Schritt für Schritt durch – transparent und terminsicher.

Wie kann die Energieberatung nach DIN 18599 finanziert werden?

Über **BAFA Modul 2** (**Bundesförderung**) mit **Zuschuss** (bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars). Kombination mit investiven Programmen möglich (keine Doppelförderung). *Unser Service:* Wir maximieren Ihre Förderquote und übernehmen die Abwicklung.

Wie kann die Energieberatung nach DIN 18599 finanziert werden?

Über **BAFA Modul 2** (**Bundesförderung**) mit **Zuschuss** (bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars). Kombination mit investiven Programmen möglich (keine Doppelförderung). *Unser Service:* Wir maximieren Ihre Förderquote und übernehmen die Abwicklung.

Wie läuft das Förderverfahren beim BAFA ab?

Antrag → Zuwendungsbescheid → Durchführung der Beratung → **Verwendungsnachweis** → Auszahlung (**Zuschuss**). *Unser Service:* Formularwesen, Fristen, Nachweise – alles inklusive.

Wie läuft das Förderverfahren beim BAFA ab?

Antrag → Zuwendungsbescheid → Durchführung der Beratung → **Verwendungsnachweis** → Auszahlung (**Zuschuss**). *Unser Service:* Formularwesen, Fristen, Nachweise – alles inklusive.

Wie viele Förderanträge sind bei gemischter Nutzung (Wohn- & Nichtwohnnutzung) zu stellen?

In der Regel **ein Antrag je Beratungsgegenstand**. Bei echter Trennung (eigenständige Wohn- und **Nichtwohngebäude**-Teile) können **zwei getrennte Anträge** sinnvoll/erforderlich sein (je passendes Programm). *Unser Service:* Wir prüfen Ihren Fall und wählen die förderrechtlich günstigste Variante.

Wie viele Förderanträge sind bei gemischter Nutzung (Wohn- & Nichtwohnnutzung) zu stellen?

In der Regel **ein Antrag je Beratungsgegenstand**. Bei echter Trennung (eigenständige Wohn- und **Nichtwohngebäude**-Teile) können **zwei getrennte Anträge** sinnvoll/erforderlich sein (je passendes Programm). *Unser Service:* Wir prüfen Ihren Fall und wählen die förderrechtlich günstigste Variante.

FAQs

Häufige Fragen.

Dürfen andere Fördermittel für das Beratungsobjekt in Anspruch genommen werden?

Grundsätzlich ja, solange keine **Doppelförderung derselben Leistung** erfolgt. Die Beratungsförderung darf nicht mit einer weiteren Beratungspauschale für denselben Leistungsumfang kombiniert werden. Investive **Förderprogramme** (z. B. BEG-Einzelmaßnahmen) sind parallel möglich. *Unser Service:* Wir strukturieren Ihre **Fördermittel** so, dass die Kombination regelkonform und maximal vorteilhaft ist.

Ist bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit aktiver Kühlfunktion eine Bilanzierung nach DIN V 18599 vorgeschrieben?

Ja. Sobald aktive Kühlung vorgesehen ist, ist die **energetische** Bewertung nach DIN V 18599 (inkl. Kühlfall) erforderlich – reine Wohngebäude-Verfahren reichen dafür nicht aus. *Unser Service:* Vollständige Heiz-/Kühl-**System**-Bilanz inkl. Regelstrategien und Betriebsszenarien.

Kann eine Energieberatung aus dem Förderprogramm „Sanierungskonzept“ und „Neubauberatung“ gefördert werden?

Ja. Im **Modul 2** „**Energieberatung DIN V 18599**“ sind **Sanierungskonzept** (Bestand) und **Neubauberatung** förderfähig, sofern die Programmkriterien erfüllt sind. *Unser Service:* Wir liefern die förderfähigen Unterlagen und übernehmen die **Antragstellung**.

Muss der Energieberater für das jeweilige Beratungsmodul zugelassen sein?

Ja. Für **Modul 2** ist eine **Zulassung/Listenführung** (z. B. dena/BAFA) erforderlich. *Unser Service:* Wir sind gelistet und für **Energieberatung für Nichtwohngebäude** qualifiziert.

Muss der Ist-Zustand des Gebäudes vor Ort aufgenommen werden?

Ja, eine **Vor-Ort-Begehung** ist Standard, um **Gebäudehülle**, **Anlagen** und Nutzung korrekt zu erfassen. *Unser Service:* Vollständige Bestandsaufnahme inkl. Fotodokumentation und Flächen-/Anlagenermittlung.

Muss sich das Beratungsobjekt im Eigentum des Antragstellers befinden?

Nicht zwingend. Auch Mieter/Pächter/Betreiber können beantragen – üblicherweise mit **Eigentümerzustimmung**. *Unser Service:* Wir stellen passende Mustervorlagen und kümmern uns um die Formalitäten.

Sie möchten Ihre Energieeffizienz steigern und staatliche Förderungen nutzen?

Genau dafür ist **Modul 2** da: fundierte **Energieberatung** nach DIN V 18599, klare Maßnahmenpakete, Zugang zu **Bundesförderung** und **Zuschuss**. *Unser Service:* Von der Idee bis zum Zuwendungsbescheid – alles aus einer Hand.

Wann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Nach Durchführung der Beratung und Prüfung des **Verwendungsnachweises** durch das BAFA. *Unser Service:* Wir bereiten die Nachweise vollständig vor, damit die Auszahlung zügig erfolgt.

Wann ist die Verwendung der Energiebezugsfläche (ANGF) vs. Wohnfläche zu unterscheiden und was ist zu beachten?

Für **Nichtwohngebäude** ist die **Energiebezugsfläche/ANGF** maßgeblich; für reine Wohnnutzung die **Wohnfläche**. Bei gemischter Nutzung ist die dominante Nutzung (≥ 50 %) und eine saubere Trennung der Zonen/Nutzungsprofile entscheidend. *Unser Service:* Wir legen die Zonen nach DIN V 18599-10 sauber an – prüfsicher und transparent.

Was gibt es bei der Bestimmung der Nettogrundfläche zu beachten?

Grundlagen sind i. d. R. DIN 277 und die Programmvorgaben: Brutto-/Netto-Abgrenzung, Umgang mit Schächten, Technikräumen, Verkehrsflächen, unter-/oberirdischen Bereichen. Einheitliche Messregeln und eine nachvollziehbare **Ermittlung** sind Pflicht. *Unser Service:* Flächenaufmaß, Plausibilisierung und konsistente Flächenstruktur für die **Bilanzierung**.

Was sind die relevanten Normen und Grundlagen für die Durchführung der Energieberatung?

Kern: **DIN V 18599** (alle Teile), **DIN V 18599-10** (Nutzungsprofile), **GEG**, ggf. **DIN EN 16247** (Audits), **DIN 277** (Flächen). *Unser Service:* Normkonforme Modelle, B**erechnungen nach DIN V 18599** und prüffähige Dokumente.

Welches Datum zählt für die 4-Jahres-Frist, nach der erneut eine Förderung beantragt werden kann?

Maßgeblich ist regelmäßig das **Abschluss-/Verwendungsnachweis-Datum** der geförderten Beratung (Details laut Zuwendungsbescheid). *Unser Service:* Wir prüfen Ihren letzten Bescheid und nennen Ihnen das exakt relevante Datum.

Wie findet man einen zugelassenen Energieberater?

Über die **dena-Expertenliste**/**BAFA**-Verzeichnisse – oder direkt bei uns. *Unser Service:* Wir sind gelistet, spezialisiert auf **Energieberatung für Nichtwohngebäude** und übernehmen sofort.

Wie ist der Ablauf einer Energieberatung nach DIN 18599?

1. Kick-off & Datenerhebung (Pläne, Zähler, Nutzung) · 2) Vor-Ort-Termin · 3) **Bilanzierung**/Zonierung · 4) Maßnahmenpakete & **Sanierungskonzept** · 5) Bericht, **Förderung**/**Zuschuss** · 6) Übergabe/Erklärung. *Unser Service:* Wir führen Sie Schritt für Schritt durch – transparent und terminsicher.

Wie kann die Energieberatung nach DIN 18599 finanziert werden?

Über **BAFA Modul 2** (**Bundesförderung**) mit **Zuschuss** (bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars). Kombination mit investiven Programmen möglich (keine Doppelförderung). *Unser Service:* Wir maximieren Ihre Förderquote und übernehmen die Abwicklung.

Wie läuft das Förderverfahren beim BAFA ab?

Antrag → Zuwendungsbescheid → Durchführung der Beratung → **Verwendungsnachweis** → Auszahlung (**Zuschuss**). *Unser Service:* Formularwesen, Fristen, Nachweise – alles inklusive.

Wie viele Förderanträge sind bei gemischter Nutzung (Wohn- & Nichtwohnnutzung) zu stellen?

In der Regel **ein Antrag je Beratungsgegenstand**. Bei echter Trennung (eigenständige Wohn- und **Nichtwohngebäude**-Teile) können **zwei getrennte Anträge** sinnvoll/erforderlich sein (je passendes Programm). *Unser Service:* Wir prüfen Ihren Fall und wählen die förderrechtlich günstigste Variante.

FAQs

Häufige Fragen.

Dürfen andere Fördermittel für das Beratungsobjekt in Anspruch genommen werden?

Grundsätzlich ja, solange keine **Doppelförderung derselben Leistung** erfolgt. Die Beratungsförderung darf nicht mit einer weiteren Beratungspauschale für denselben Leistungsumfang kombiniert werden. Investive **Förderprogramme** (z. B. BEG-Einzelmaßnahmen) sind parallel möglich. *Unser Service:* Wir strukturieren Ihre **Fördermittel** so, dass die Kombination regelkonform und maximal vorteilhaft ist.

Ist bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit aktiver Kühlfunktion eine Bilanzierung nach DIN V 18599 vorgeschrieben?

Ja. Sobald aktive Kühlung vorgesehen ist, ist die **energetische** Bewertung nach DIN V 18599 (inkl. Kühlfall) erforderlich – reine Wohngebäude-Verfahren reichen dafür nicht aus. *Unser Service:* Vollständige Heiz-/Kühl-**System**-Bilanz inkl. Regelstrategien und Betriebsszenarien.

Kann eine Energieberatung aus dem Förderprogramm „Sanierungskonzept“ und „Neubauberatung“ gefördert werden?

Ja. Im **Modul 2** „**Energieberatung DIN V 18599**“ sind **Sanierungskonzept** (Bestand) und **Neubauberatung** förderfähig, sofern die Programmkriterien erfüllt sind. *Unser Service:* Wir liefern die förderfähigen Unterlagen und übernehmen die **Antragstellung**.

Muss der Energieberater für das jeweilige Beratungsmodul zugelassen sein?

Ja. Für **Modul 2** ist eine **Zulassung/Listenführung** (z. B. dena/BAFA) erforderlich. *Unser Service:* Wir sind gelistet und für **Energieberatung für Nichtwohngebäude** qualifiziert.

Muss der Ist-Zustand des Gebäudes vor Ort aufgenommen werden?

Ja, eine **Vor-Ort-Begehung** ist Standard, um **Gebäudehülle**, **Anlagen** und Nutzung korrekt zu erfassen. *Unser Service:* Vollständige Bestandsaufnahme inkl. Fotodokumentation und Flächen-/Anlagenermittlung.

Muss sich das Beratungsobjekt im Eigentum des Antragstellers befinden?

Nicht zwingend. Auch Mieter/Pächter/Betreiber können beantragen – üblicherweise mit **Eigentümerzustimmung**. *Unser Service:* Wir stellen passende Mustervorlagen und kümmern uns um die Formalitäten.

Sie möchten Ihre Energieeffizienz steigern und staatliche Förderungen nutzen?

Genau dafür ist **Modul 2** da: fundierte **Energieberatung** nach DIN V 18599, klare Maßnahmenpakete, Zugang zu **Bundesförderung** und **Zuschuss**. *Unser Service:* Von der Idee bis zum Zuwendungsbescheid – alles aus einer Hand.

Wann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Nach Durchführung der Beratung und Prüfung des **Verwendungsnachweises** durch das BAFA. *Unser Service:* Wir bereiten die Nachweise vollständig vor, damit die Auszahlung zügig erfolgt.

Wann ist die Verwendung der Energiebezugsfläche (ANGF) vs. Wohnfläche zu unterscheiden und was ist zu beachten?

Für **Nichtwohngebäude** ist die **Energiebezugsfläche/ANGF** maßgeblich; für reine Wohnnutzung die **Wohnfläche**. Bei gemischter Nutzung ist die dominante Nutzung (≥ 50 %) und eine saubere Trennung der Zonen/Nutzungsprofile entscheidend. *Unser Service:* Wir legen die Zonen nach DIN V 18599-10 sauber an – prüfsicher und transparent.

Was gibt es bei der Bestimmung der Nettogrundfläche zu beachten?

Grundlagen sind i. d. R. DIN 277 und die Programmvorgaben: Brutto-/Netto-Abgrenzung, Umgang mit Schächten, Technikräumen, Verkehrsflächen, unter-/oberirdischen Bereichen. Einheitliche Messregeln und eine nachvollziehbare **Ermittlung** sind Pflicht. *Unser Service:* Flächenaufmaß, Plausibilisierung und konsistente Flächenstruktur für die **Bilanzierung**.

Was sind die relevanten Normen und Grundlagen für die Durchführung der Energieberatung?

Kern: **DIN V 18599** (alle Teile), **DIN V 18599-10** (Nutzungsprofile), **GEG**, ggf. **DIN EN 16247** (Audits), **DIN 277** (Flächen). *Unser Service:* Normkonforme Modelle, B**erechnungen nach DIN V 18599** und prüffähige Dokumente.

Welches Datum zählt für die 4-Jahres-Frist, nach der erneut eine Förderung beantragt werden kann?

Maßgeblich ist regelmäßig das **Abschluss-/Verwendungsnachweis-Datum** der geförderten Beratung (Details laut Zuwendungsbescheid). *Unser Service:* Wir prüfen Ihren letzten Bescheid und nennen Ihnen das exakt relevante Datum.

Wie findet man einen zugelassenen Energieberater?

Über die **dena-Expertenliste**/**BAFA**-Verzeichnisse – oder direkt bei uns. *Unser Service:* Wir sind gelistet, spezialisiert auf **Energieberatung für Nichtwohngebäude** und übernehmen sofort.

Wie ist der Ablauf einer Energieberatung nach DIN 18599?

1. Kick-off & Datenerhebung (Pläne, Zähler, Nutzung) · 2) Vor-Ort-Termin · 3) **Bilanzierung**/Zonierung · 4) Maßnahmenpakete & **Sanierungskonzept** · 5) Bericht, **Förderung**/**Zuschuss** · 6) Übergabe/Erklärung. *Unser Service:* Wir führen Sie Schritt für Schritt durch – transparent und terminsicher.

Wie kann die Energieberatung nach DIN 18599 finanziert werden?

Über **BAFA Modul 2** (**Bundesförderung**) mit **Zuschuss** (bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars). Kombination mit investiven Programmen möglich (keine Doppelförderung). *Unser Service:* Wir maximieren Ihre Förderquote und übernehmen die Abwicklung.

Wie läuft das Förderverfahren beim BAFA ab?

Antrag → Zuwendungsbescheid → Durchführung der Beratung → **Verwendungsnachweis** → Auszahlung (**Zuschuss**). *Unser Service:* Formularwesen, Fristen, Nachweise – alles inklusive.

Wie viele Förderanträge sind bei gemischter Nutzung (Wohn- & Nichtwohnnutzung) zu stellen?

In der Regel **ein Antrag je Beratungsgegenstand**. Bei echter Trennung (eigenständige Wohn- und **Nichtwohngebäude**-Teile) können **zwei getrennte Anträge** sinnvoll/erforderlich sein (je passendes Programm). *Unser Service:* Wir prüfen Ihren Fall und wählen die förderrechtlich günstigste Variante.