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BAFA Modul 2: Energieberatung Nichtwohngebäude DIN V 18599 für Anlagen und Systeme. Effizienzsteigerung mit maximaler Förderung.

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Sanierungskonzept Nichtwohngebäude

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BAFA Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

BAFA Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

ab 1.699,- €

Bis zu 50% staatlich gefördert

Umfassender Sanierungsfahrplan zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes

Fördermittelberatung

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Für Nichtwohngebäude im Bestand und Neubau

Optimal für Heizungstausch und Neubau

Fachplanung und Baubegleitung

Energieberatung

Energieberatung DIN V 18599 Nichtwohngebäude

Energieberatung DIN V 18599 Nichtwohngebäude

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 ist die Grundlage, um Gebäude energetisch zu bewerten, Einsparpotenziale sichtbar zu machen und Förderungen erfolgreich zu beantragen. Dieser Artikel erklärt, wie die Bilanzierung nach DIN V 18599 funktioniert, warum sie für Anlagen und Systeme unverzichtbar ist und welche Vorteile Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen daraus ziehen. Außerdem erfahren Sie, welche Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung stehen und wie Sie einen Zuschuss für Ihr Projekt erhalten.


Unser Service als Energieberater: Wir erstellen für Sie die Berechnungen nach DIN V 18599, begleiten die Antragstellung beim BAFA und entwickeln ein passendes Sanierungskonzept – individuell auf Ihr Gebäude zugeschnitten.

Solar roof

Hydraulischer Abgleich

Artikelübersicht

Artikelübersicht

Was ist die Energieberatung nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude?

Warum ist die Bilanzierung nach DIN V 18599 für Anlagen und Systeme so wichtig?

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 – geförderte Beratung für Nichtwohngebäude

Für welche Nichtwohngebäude ist die Energieberatung verpflichtend oder sinnvoll?

Wie läuft eine Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau ab?

Welche Rolle spielen Anlagen und Systeme bei der energetischen Bewertung?

Welche Förderungen gibt es für die Energieberatung nach DIN 18599?

Wie hoch ist der Zuschuss für eine Energieberatung?

Welche Förderprogramme stehen Kommunen und gemeinnützigen Organisationen offen?

Welche Besonderheiten gelten für kleine und mittlere Unternehmen?

Wie unterstützen wir Sie bei Antragstellung, Sanierungsfahrplan und Umsetzung?

Warum wattkonzept

Fazit & wichtigste Punkte zusammengefasst

Fazit & wichtigste Punkte zusammengefasst

Der hydraulische Abgleich ist eine Maßnahme, bei der Thermostatventile, Umwälzpumpe und Heizkreise so eingestellt werden, dass jede Heizfläche hydraulisch optimal versorgt wird. Im Rahmen des hydraulischen Abgleichs wird berechnet, wie viel Heizwasser tatsächlich benötigt wird, und die Ventile werden entsprechend eingestellt.

Energieberatung für Nichtwohngebäiude

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 ist die Grundlage für Förderungen und energetische Bewertungen.

Bis zu 50% Zuschuss über BAFA

Das Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 ermöglicht bis zu 50% Zuschuss über das BAFA.

Gebäudehülle, Anlagen und Systeme

Sie berücksichtigt die gesamte Gebäudehülle, Anlagen und Systeme.

Besonders Attraktiv für Kommunen & Co.

Besonders attraktiv für Kommunen, gemeinnützige Organisationen, KMU und freie Berufe.

Unser Service

Unser Service: Wir begleiten Sie von der Bilanzierung nach DIN V 18599 bis zur Umsetzung.

Wenn Sie eine Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 im Modul 2 wünschen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie umfassend und sorgen dafür, dass Sie alle Vorteile der Bundesförderung nutzen können.

Was ist die Energieberatung nach DIN V 18599 für Nichtwohngebäude?

Die Energieberatung nach DIN V 18599 ist ein standardisiertes Verfahren zur energetischen Bewertung von Gebäuden. Sie ist speziell auf Nichtwohngebäude wie Bürogebäude, Schulen, Kindergärten, Hotels oder Produktionshallen zugeschnitten. Ziel ist es, Energieverbräuche transparent zu machen und Effizienzpotenziale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Die Norm berücksichtigt die gesamte Gebäudehülle, die Anlagen zur Wärmeerzeugung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und das Nutzerverhalten. Damit ist sie die Grundlage für die Bundesförderung für effiziente Gebäude und die Erstellung eines Sanierungsfahrplans.

Unser Service: Wir erstellen Ihre Energieberatung DIN V 18599 vollständig förderfähig und begleiten Sie von der Ermittlung bis zur Antragstellung.

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Warum ist die Bilanzierung nach DIN V 18599 für Anlagen und Systeme so wichtig?

Die Bilanzierung nach DIN V 18599 geht weit über einfache Verbrauchsmessungen hinaus. Sie bildet die Anlagen und Systeme im Gebäude realistisch ab und zeigt, wie energetisch sinnvoll Verbesserungen wirken können.

Beispielsweise werden erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen. So können Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt erschlossen werden – sei es durch eine neue Wärmepumpe, eine Photovoltaikanlage oder verbesserte Anlagen und Systeme für die Lüftung.

Unser Service: Wir bilanzieren Ihre Anlagen und Systeme nach den Vorgaben der DIN V 18599 Teil und entwickeln mit Ihnen ein umfassendes Sanierungskonzept.

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Wärmepumpen Planung

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 – geförderte Beratung für Nichtwohngebäude

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 – geförderte Beratung für Nichtwohngebäude

Das Modul 2: Energieberatung DIN V 18599 ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es richtet sich speziell an Nichtwohngebäude, die energetisch bewertet werden sollen – sowohl im Bestand als auch im Neubau.

Zielgruppe

Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen, gemeinnützig tätige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 AO, sowie freie Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.

Inhalt

Erstellung einer Energieberatung nach DIN 18599 inklusive Berechnungen nach DIN V 18599, Sanierungskonzept und Förderempfehlung.

Inhalt

Erstellung einer Energieberatung nach DIN 18599 inklusive Berechnungen nach DIN V 18599, Sanierungskonzept und Förderempfehlung.

Förderung

Bis zu 50 % Zuschuss des förderfähigen Beratungshonorars beim BAFA.

Förderung

Bis zu 50 % Zuschuss des förderfähigen Beratungshonorars beim BAFA.

Die Inanspruchnahme einer Energieberatung nach Modul 2 bietet die Möglichkeit, Energieeffizienz und erneuerbare Energien optimal in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und die Energiekosten deutlich zu senken.

Unser Service: Wir führen Ihre Energieberatung nach Modul 2 durch, begleiten die Antragstellung beim BAFA und stellen sicher, dass Ihr Gebäude umfassend energetisch modernisiert werden kann.

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Für welche Nichtwohngebäude ist die Energieberatung verpflichtend oder sinnvoll?

Eine Energieberatung für Nichtwohngebäude lohnt sich besonders für:

Kommunal genutzte Gebäude wie Rathäuser, Schulen oder Sporthallen

Gemeinnützig tätige Organisationen und Stiftungen im Sinne des § 5 AO

Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit hohem Energiebedarf

Gewerbliche Immobilien im Bestand und im Neubau

Unser Service: Wir erstellen Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und entwickeln auch Konzepte für den Neubau.

Wie läuft eine Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau ab?

Eine Energieberatung gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Ermittlung der Nettogrundfläche und der Energiebezugsfläche

  2. Analyse der Gebäudehülle, der Anlagen und des Nutzerverhaltens

  3. Erstellung einer Bilanzierung nach DIN V 18599

  4. Entwicklung eines Sanierungskonzepts mit Maßnahmenpaketen

  5. Betrachtung eines Schritt über einen längeren Zeitraum mit aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch

Unser Service: Wir begleiten den gesamten Prozess, von der Neubauberatung bis zur umfassenden Sanierung.

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Welche Rolle spielen Anlagen und Systeme bei der energetischen Bewertung?

Die Effizienz eines Nichtwohngebäudes hängt stark von den Anlagen und Systemen ab:

Wärmeerzeugung (Gas, Öl, Wärmepumpen, Fernwärme)

Kälteanlagen in Produktions- oder Bürogebäuden

Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung

Beleuchtungssysteme in Büroflächen oder Hallen

Unser Service: Wir zeigen, wie Sie Ihre Anlagen und Systeme umfassend energetisch modernisiert und damit langfristig Energiekosten senken können.

Welche Förderungen gibt es für die Energieberatung nach DIN 18599?

Die Förderung der Energieberatung wird durch das BAFA geregelt. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird ein Zuschuss für die Inanspruchnahme einer Energieberatung gezahlt.

Die Förderung der Energieberatung deckt bis zu 50% des förderfähigen Beratungshonorars ab. Die genaue Höhe hängt vom betreffenden Gebäudes ab und wird beim BAFA beantragt.

Unser Service: Wir kümmern uns um die vollständige Antragstellung und stellen sicher, dass alle Fördermittel ausgeschöpft werden.

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Wie hoch ist der Zuschuss für eine Energieberatung?

Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab. In der Regel sind folgende Zuschüsse möglich:

Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche (Energiebezugsfläche nach GEG) des betreffenden Gebäudes ab:

Nettogrundfläche unter 200 m: Zuschuss maximal 850 Euro;

Nettogrundfläche zwischen 200 m und 500 m: Zuschuss maximal 2.500 Euro;

Nettogrundfläche mehr als 500 m: Zuschuss maximal 4.000 Euro.

Unser Service: Wir prüfen, welcher Zuschuss für Ihr Projekt gilt und übernehmen die Antragstellung beim BAFA.

Welche Förderprogramme stehen Kommunen und gemeinnützigen Organisationen offen?

Welche Förderprogramme stehen Kommunen und gemeinnützigen Organisationen offen?

Für kommunal genutzte Gebäude, gemeinnützig tätige Organisationen, Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 gelten besondere Förderbedingungen. Auch freie Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland können die Förderung nutzen.

Unser Service: Wir beraten Kommunal, gemeinnützig tätige Organisationen sowie Angehörige der freien Berufe zur optimalen Nutzung der Fördermittel.

Welche Besonderheiten gelten für kleine und mittlere Unternehmen?

Welche Besonderheiten gelten für kleine und mittlere Unternehmen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren besonders von der Bundesförderung. Die Inanspruchnahme einer Energieberatung hilft, Energiekosten zu senken und die Energieeffizienz und erneuerbare Energien in die Unternehmensstrategie einzubeziehen.

Unser Service: Wir unterstützen KMU dabei, die Förderung der Energieberatung optimal zu nutzen und langfristig Energiekosten zu senken.

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Wie unterstützen wir Sie bei Antragstellung, Sanierungsfahrplan und Umsetzung?

Wir begleiten Sie im gesamten Prozess:

Antragstellung beim BAFA

Erstellung eines Sanierungsfahrplans

Entwicklung eines Sanierungskonzepts mit aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert

Integration von erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen

Unser Service: Von der Ermittlung über die Berechnungen nach DIN V 18599 bis zur Umsetzung stehen wir Ihnen als erfahrene Energieberater zur Seite.

wattkonzept in Zahlen

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Bewilligte Förderanträge

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Fördergelder ausgezahlt

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Kg/ Jahr CO2 eingespart

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Wind turbine
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Warum wattkonzept

Unsere Werte

Erhalten Sie innerhalb weniger Tage ein staatlich gefördertes Sanierungskonzept für die energetische Modernisierung Ihres Hauses.

Nachhaltigkeit im Fokus

Engagiert für die Reduzierung des CO₂-Fußabdrucks und die Förderung erneuerbarer Energien.

Innovationsorientiert

Einsatz modernster Technologien für effiziente und zukunftssichere Systeme.

Kundenorientiert

Maßgeschneiderte Lösungen, die den individuellen Bedürfnissen jedes Kunden entsprechen.

Integrität & Transparenz

Ehrliche Kommunikation, faire Preise und das Einhalten gegebener Zusagen.

Zuverlässigkeit & Qualität

Hochwertige Umsetzungen, die auf langfristige Leistung und Beständigkeit ausgelegt sind.

Effizienz in jedem Schritt

Ein reibungsloser Ablauf und eine unkomplizierte Umsetzung sind jederzeit gewährleistet.

Unsere Kunden machen´s effizient

Enrgiekosten senken. Immobilienwert steigern. Wohnkomfort erhöhen. Nachhaltig bauen.

Feedback

Kundenstimmen

Lesen Sie, warum Kunden wattkonzept ihr Vertrauen schenken – echte Erfahrungen, die für Qualität, Service und Transparenz sprechen.

  • Mustafa Temel

    Am 04.03.2026

    Schon beim ersten Kontakt mit Herrn Christian Scheller hatte ich einen äußerst positiven Eindruck. Seine ruhige und professionelle Art sowie die klare, verständliche Kommunikation haben sofort Vertrauen geschaffen. Die Beratung war durchweg strukturiert, fachlich fundiert und individuell auf meine Situation abgestimmt. Besonders hervorzuheben ist, dass Herr Christian Scheller komplexe Themen rund um Energieeffizienz, Fördermöglichkeiten und Sanierungsmaßnahmen verständlich erklärt und praxisnahe Lösungen anbietet. Man merkt deutlich, dass hier nicht nur theoretisches Wissen vorhanden ist, sondern auch echte Erfahrung in der Umsetzung. Von der ersten Analyse bis hin zur konkreten Planung fühlte ich mich jederzeit gut betreut. Ich kann Herrn Christian Scheller uneingeschränkt weiterempfehlen – kompetent, zuverlässig und absolut kundenorientiert.“

  • T. Rbsh

    Am 27.12.2025

    Im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung haben wir den Energieberater Watt Konzept beauftragt. Herr Scheller war jederzeit erreichbar, hat uns zuverlässig begleitet und alle notwendigen Förderbestätigungen sehr zeitnah erstellt. Ich kann Watt Konzept und Herrn Scheller daher bedenkenlos weiterempfehlen.

  • Jacek kowalczyk

    Am 30.11.2025

    Den Hr. Christian Scheller habe ich durch zufall im Internet gefunden. War quasi um die Ecke von dem neuem Renovierungs Bauvorhaben. Anfangs war ich skeptisch wozu muss mann sowas machen einen Mitarbeiter zum Renovierungs vorhaben zuziehen. Und jetzt war ich überrascht. Ich hatte vor dem Beratungs Gespräch mit Ihm sechs Firmen aus dem Umkreis Oberhausen, Dinslaken Duisburg und Mülheim wegen Heizungsanlage komplett erneuern und Fenster 19 Stück und 2 Türen. Herr Scheller hat mir und meiner Frau verständlich erklärt welche Optionen es gibt für mein Gebäude und welche die besten sind. Ich hatte zwar eine Heizungs Anlage die aber leider komplett Schrott war. Er hat mir eine Firma empfohlen die sich die Sache angeschaut hat und alles zur meiner Zufriedenheit fertig gemacht hat. Die haben nicht jede schraube neu gemacht. Die haben alles neu gemacht was nötig war. Alles andere konnte ich behalten mit der Voraussetzung das die Teile in Ordnung waren. Und zack 6000€ gespart. Bei den Fenstern war das noch besser. Da ich ein fertig Haus besitze wo keine Fenster Bänke außen waren und so weiter, alte blech Rahmen usw alles braun usw. Die neuen Fenster sind 3 fach verglast mit Elektro Rolläden und in Farbe golden oak. Und die Firma hat nicht für jede Rolläde Aufpreis verlangt wenn die Fenster golden oak sind dann sind die Rollläden auch golden oak. Ich werde 2 Bilder noch hinzufügen um den Vergleich zu schilder aber nicht wundern die Fassade streiche ich selber und es leider nicht möglich das gleiche wieder herzustellen wie im 1982. Die anderen Firmen haben sich preislich zwischen 35000 € - 50000 € bewegt und wir waren deutlich unter der 27000€ somit wieder ein heilen Geld gespart nur zum meinem Vorteil. Ich könnte noch weiter schreiben was er für Optionen erwähnt hat um das beste für dein Bauvorhaben oder Renovierung zur erzielen. Wir haben alles nach seinen Richtlinien gemacht und haben somit unsere 20% der gesamten Förderfähigen dumme nach 4 Wochen erhalten. Fazit: ohne Ihn hätten Wir viel Geld ausgegeben aber nichts wieder bekommen. mit Ihm und auch seine Leistung wird auch gefördert haben sehr viel geld durch die Förderung wiederbekommen. Also noch mal danke und wir werden und zukunft auf jeden fall weiter zusammen arbeiten. Mfg Kowalczyk Jacek

  • Martin B.

    Am 06.03.2026

    Exzellente telefonische Erstberatung durch Herrn Scheller. Spontane Besichtigung bereits am Folgetag mit ersten Lösungsvorschlägen für eine energetische Haussanierung und sogar Finanzierungsstrategie. Vielen Dank!

  • Rüdiger Seltmann

    Am 13.02.2026

    Ich kann nur das Beste berichten. Sehr kompetent und ein Super Service. WATTKONZEPT, Herr Scheller, ist nur wärmstens zu Empfehlen.

  • Raphaela Sauer-Wenning

    Operations Manager

    Wir bräuchten für die Sanierung von Dachgauben einen Energieberater zwecks BAFA-Antrag. Ich kann Herrn Scheller nur empfehlen, super freundlich und immer hilfsbereit, hat sogar für uns das Meeting verlassen. Bester Berater ever!!! Super!!

  • Sebastian Klemm

    Am 08.08.2025

    Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Herr Scheller ist sehr kompetent, engagiert und sucht die beste Lösung für seine Kunden. Vielen Dank für die Unterstützung und eine klare Empfehlung!

  • Karl Toffel

    Am 13.04.2025

    Sehr netter, zuverlässiger und hilfsbereiter Energieberater. Er war stets korrekt und entgegenkommend, mit einem fairen Preis. Gerne wieder.

  • Maxim Sapotozki

    Am 22.03.2025

    Hat mir mit dem KFW Kredit und der Heizungsförderung super geholfen, wir sind sehr zufrieden.

  • Manuel Bigus

    Am 28.03.2025

    Gute Beratung, freundlich und kompetent.

  • Marion Jenniges

    Am 06.02.2025

    Herr Scheller hat mich gut beraten und war immer erreichbar für Rückfragen. Wenn ich nochmal einen Energieberater brauche möchte ich wieder mit Wattkonzept zusammenarbeiten.

  • Wolfgang Weiss

    Am 12.04.2026

    Ich wurde super beraten von wattkonzept. Alles erfolgte reibungslos. Angefangen von der Terminvereinbarung bis zur abschließenden Beratung.

  • F A

    Am 12.04.2026

    Professionelle Hilfe, fundierte Beratung und wirklich immer erreichbar. Habe ohne Probleme eine hohe BAFA Förderung erhalten und von Herrn Scheller noch wertvolle Tipps zum Thema Energieeffizienz erhalten. Mit gutem Gewissen kann ich Wattkonzept weiterempfehlen.

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Blog

News & Insights.

Im wattkonzept Blog finden Sie aktuelle Einblicke, Fördertipps und Wissen für die energetische Sanierung Ihres Hauses.

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Erhalten Sie persönliche Beratung zu Förderungen und Energiekonzepten – einfach, transparent und unverbindlich.

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FAQs

Häufige Fragen.

Dürfen andere Fördermittel für das Beratungsobjekt in Anspruch genommen werden?

Grundsätzlich ja, solange keine **Doppelförderung derselben Leistung** erfolgt. Die Beratungsförderung darf nicht mit einer weiteren Beratungspauschale für denselben Leistungsumfang kombiniert werden. Investive **Förderprogramme** (z. B. BEG-Einzelmaßnahmen) sind parallel möglich. *Unser Service:* Wir strukturieren Ihre **Fördermittel** so, dass die Kombination regelkonform und maximal vorteilhaft ist.

Ist bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit aktiver Kühlfunktion eine Bilanzierung nach DIN V 18599 vorgeschrieben?

Ja. Sobald aktive Kühlung vorgesehen ist, ist die **energetische** Bewertung nach DIN V 18599 (inkl. Kühlfall) erforderlich – reine Wohngebäude-Verfahren reichen dafür nicht aus. *Unser Service:* Vollständige Heiz-/Kühl-**System**-Bilanz inkl. Regelstrategien und Betriebsszenarien.

Kann eine Energieberatung aus dem Förderprogramm „Sanierungskonzept“ und „Neubauberatung“ gefördert werden?

Ja. Im **Modul 2** „**Energieberatung DIN V 18599**“ sind **Sanierungskonzept** (Bestand) und **Neubauberatung** förderfähig, sofern die Programmkriterien erfüllt sind. *Unser Service:* Wir liefern die förderfähigen Unterlagen und übernehmen die **Antragstellung**.

Muss der Energieberater für das jeweilige Beratungsmodul zugelassen sein?

Ja. Für **Modul 2** ist eine **Zulassung/Listenführung** (z. B. dena/BAFA) erforderlich. *Unser Service:* Wir sind gelistet und für **Energieberatung für Nichtwohngebäude** qualifiziert.

Muss der Ist-Zustand des Gebäudes vor Ort aufgenommen werden?

Ja, eine **Vor-Ort-Begehung** ist Standard, um **Gebäudehülle**, **Anlagen** und Nutzung korrekt zu erfassen. *Unser Service:* Vollständige Bestandsaufnahme inkl. Fotodokumentation und Flächen-/Anlagenermittlung.

Muss sich das Beratungsobjekt im Eigentum des Antragstellers befinden?

Nicht zwingend. Auch Mieter/Pächter/Betreiber können beantragen – üblicherweise mit **Eigentümerzustimmung**. *Unser Service:* Wir stellen passende Mustervorlagen und kümmern uns um die Formalitäten.

Sie möchten Ihre Energieeffizienz steigern und staatliche Förderungen nutzen?

Genau dafür ist **Modul 2** da: fundierte **Energieberatung** nach DIN V 18599, klare Maßnahmenpakete, Zugang zu **Bundesförderung** und **Zuschuss**. *Unser Service:* Von der Idee bis zum Zuwendungsbescheid – alles aus einer Hand.

Wann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Nach Durchführung der Beratung und Prüfung des **Verwendungsnachweises** durch das BAFA. *Unser Service:* Wir bereiten die Nachweise vollständig vor, damit die Auszahlung zügig erfolgt.

Wann ist die Verwendung der Energiebezugsfläche (ANGF) vs. Wohnfläche zu unterscheiden und was ist zu beachten?

Für **Nichtwohngebäude** ist die **Energiebezugsfläche/ANGF** maßgeblich; für reine Wohnnutzung die **Wohnfläche**. Bei gemischter Nutzung ist die dominante Nutzung (≥ 50 %) und eine saubere Trennung der Zonen/Nutzungsprofile entscheidend. *Unser Service:* Wir legen die Zonen nach DIN V 18599-10 sauber an – prüfsicher und transparent.

Was gibt es bei der Bestimmung der Nettogrundfläche zu beachten?

Grundlagen sind i. d. R. DIN 277 und die Programmvorgaben: Brutto-/Netto-Abgrenzung, Umgang mit Schächten, Technikräumen, Verkehrsflächen, unter-/oberirdischen Bereichen. Einheitliche Messregeln und eine nachvollziehbare **Ermittlung** sind Pflicht. *Unser Service:* Flächenaufmaß, Plausibilisierung und konsistente Flächenstruktur für die **Bilanzierung**.

Was sind die relevanten Normen und Grundlagen für die Durchführung der Energieberatung?

Kern: **DIN V 18599** (alle Teile), **DIN V 18599-10** (Nutzungsprofile), **GEG**, ggf. **DIN EN 16247** (Audits), **DIN 277** (Flächen). *Unser Service:* Normkonforme Modelle, B**erechnungen nach DIN V 18599** und prüffähige Dokumente.

Welches Datum zählt für die 4-Jahres-Frist, nach der erneut eine Förderung beantragt werden kann?

Maßgeblich ist regelmäßig das **Abschluss-/Verwendungsnachweis-Datum** der geförderten Beratung (Details laut Zuwendungsbescheid). *Unser Service:* Wir prüfen Ihren letzten Bescheid und nennen Ihnen das exakt relevante Datum.

Wie findet man einen zugelassenen Energieberater?

Über die **dena-Expertenliste**/**BAFA**-Verzeichnisse – oder direkt bei uns. *Unser Service:* Wir sind gelistet, spezialisiert auf **Energieberatung für Nichtwohngebäude** und übernehmen sofort.

Wie ist der Ablauf einer Energieberatung nach DIN 18599?

1. Kick-off & Datenerhebung (Pläne, Zähler, Nutzung) · 2) Vor-Ort-Termin · 3) **Bilanzierung**/Zonierung · 4) Maßnahmenpakete & **Sanierungskonzept** · 5) Bericht, **Förderung**/**Zuschuss** · 6) Übergabe/Erklärung. *Unser Service:* Wir führen Sie Schritt für Schritt durch – transparent und terminsicher.

Wie kann die Energieberatung nach DIN 18599 finanziert werden?

Über **BAFA Modul 2** (**Bundesförderung**) mit **Zuschuss** (bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars). Kombination mit investiven Programmen möglich (keine Doppelförderung). *Unser Service:* Wir maximieren Ihre Förderquote und übernehmen die Abwicklung.

Wie läuft das Förderverfahren beim BAFA ab?

Antrag → Zuwendungsbescheid → Durchführung der Beratung → **Verwendungsnachweis** → Auszahlung (**Zuschuss**). *Unser Service:* Formularwesen, Fristen, Nachweise – alles inklusive.

Wie viele Förderanträge sind bei gemischter Nutzung (Wohn- & Nichtwohnnutzung) zu stellen?

In der Regel **ein Antrag je Beratungsgegenstand**. Bei echter Trennung (eigenständige Wohn- und **Nichtwohngebäude**-Teile) können **zwei getrennte Anträge** sinnvoll/erforderlich sein (je passendes Programm). *Unser Service:* Wir prüfen Ihren Fall und wählen die förderrechtlich günstigste Variante.

FAQs

Häufige Fragen.

Dürfen andere Fördermittel für das Beratungsobjekt in Anspruch genommen werden?

Grundsätzlich ja, solange keine **Doppelförderung derselben Leistung** erfolgt. Die Beratungsförderung darf nicht mit einer weiteren Beratungspauschale für denselben Leistungsumfang kombiniert werden. Investive **Förderprogramme** (z. B. BEG-Einzelmaßnahmen) sind parallel möglich. *Unser Service:* Wir strukturieren Ihre **Fördermittel** so, dass die Kombination regelkonform und maximal vorteilhaft ist.

Ist bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit aktiver Kühlfunktion eine Bilanzierung nach DIN V 18599 vorgeschrieben?

Ja. Sobald aktive Kühlung vorgesehen ist, ist die **energetische** Bewertung nach DIN V 18599 (inkl. Kühlfall) erforderlich – reine Wohngebäude-Verfahren reichen dafür nicht aus. *Unser Service:* Vollständige Heiz-/Kühl-**System**-Bilanz inkl. Regelstrategien und Betriebsszenarien.

Kann eine Energieberatung aus dem Förderprogramm „Sanierungskonzept“ und „Neubauberatung“ gefördert werden?

Ja. Im **Modul 2** „**Energieberatung DIN V 18599**“ sind **Sanierungskonzept** (Bestand) und **Neubauberatung** förderfähig, sofern die Programmkriterien erfüllt sind. *Unser Service:* Wir liefern die förderfähigen Unterlagen und übernehmen die **Antragstellung**.

Muss der Energieberater für das jeweilige Beratungsmodul zugelassen sein?

Ja. Für **Modul 2** ist eine **Zulassung/Listenführung** (z. B. dena/BAFA) erforderlich. *Unser Service:* Wir sind gelistet und für **Energieberatung für Nichtwohngebäude** qualifiziert.

Muss der Ist-Zustand des Gebäudes vor Ort aufgenommen werden?

Ja, eine **Vor-Ort-Begehung** ist Standard, um **Gebäudehülle**, **Anlagen** und Nutzung korrekt zu erfassen. *Unser Service:* Vollständige Bestandsaufnahme inkl. Fotodokumentation und Flächen-/Anlagenermittlung.

Muss sich das Beratungsobjekt im Eigentum des Antragstellers befinden?

Nicht zwingend. Auch Mieter/Pächter/Betreiber können beantragen – üblicherweise mit **Eigentümerzustimmung**. *Unser Service:* Wir stellen passende Mustervorlagen und kümmern uns um die Formalitäten.

Sie möchten Ihre Energieeffizienz steigern und staatliche Förderungen nutzen?

Genau dafür ist **Modul 2** da: fundierte **Energieberatung** nach DIN V 18599, klare Maßnahmenpakete, Zugang zu **Bundesförderung** und **Zuschuss**. *Unser Service:* Von der Idee bis zum Zuwendungsbescheid – alles aus einer Hand.

Wann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Nach Durchführung der Beratung und Prüfung des **Verwendungsnachweises** durch das BAFA. *Unser Service:* Wir bereiten die Nachweise vollständig vor, damit die Auszahlung zügig erfolgt.

Wann ist die Verwendung der Energiebezugsfläche (ANGF) vs. Wohnfläche zu unterscheiden und was ist zu beachten?

Für **Nichtwohngebäude** ist die **Energiebezugsfläche/ANGF** maßgeblich; für reine Wohnnutzung die **Wohnfläche**. Bei gemischter Nutzung ist die dominante Nutzung (≥ 50 %) und eine saubere Trennung der Zonen/Nutzungsprofile entscheidend. *Unser Service:* Wir legen die Zonen nach DIN V 18599-10 sauber an – prüfsicher und transparent.

Was gibt es bei der Bestimmung der Nettogrundfläche zu beachten?

Grundlagen sind i. d. R. DIN 277 und die Programmvorgaben: Brutto-/Netto-Abgrenzung, Umgang mit Schächten, Technikräumen, Verkehrsflächen, unter-/oberirdischen Bereichen. Einheitliche Messregeln und eine nachvollziehbare **Ermittlung** sind Pflicht. *Unser Service:* Flächenaufmaß, Plausibilisierung und konsistente Flächenstruktur für die **Bilanzierung**.

Was sind die relevanten Normen und Grundlagen für die Durchführung der Energieberatung?

Kern: **DIN V 18599** (alle Teile), **DIN V 18599-10** (Nutzungsprofile), **GEG**, ggf. **DIN EN 16247** (Audits), **DIN 277** (Flächen). *Unser Service:* Normkonforme Modelle, B**erechnungen nach DIN V 18599** und prüffähige Dokumente.

Welches Datum zählt für die 4-Jahres-Frist, nach der erneut eine Förderung beantragt werden kann?

Maßgeblich ist regelmäßig das **Abschluss-/Verwendungsnachweis-Datum** der geförderten Beratung (Details laut Zuwendungsbescheid). *Unser Service:* Wir prüfen Ihren letzten Bescheid und nennen Ihnen das exakt relevante Datum.

Wie findet man einen zugelassenen Energieberater?

Über die **dena-Expertenliste**/**BAFA**-Verzeichnisse – oder direkt bei uns. *Unser Service:* Wir sind gelistet, spezialisiert auf **Energieberatung für Nichtwohngebäude** und übernehmen sofort.

Wie ist der Ablauf einer Energieberatung nach DIN 18599?

1. Kick-off & Datenerhebung (Pläne, Zähler, Nutzung) · 2) Vor-Ort-Termin · 3) **Bilanzierung**/Zonierung · 4) Maßnahmenpakete & **Sanierungskonzept** · 5) Bericht, **Förderung**/**Zuschuss** · 6) Übergabe/Erklärung. *Unser Service:* Wir führen Sie Schritt für Schritt durch – transparent und terminsicher.

Wie kann die Energieberatung nach DIN 18599 finanziert werden?

Über **BAFA Modul 2** (**Bundesförderung**) mit **Zuschuss** (bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars). Kombination mit investiven Programmen möglich (keine Doppelförderung). *Unser Service:* Wir maximieren Ihre Förderquote und übernehmen die Abwicklung.

Wie läuft das Förderverfahren beim BAFA ab?

Antrag → Zuwendungsbescheid → Durchführung der Beratung → **Verwendungsnachweis** → Auszahlung (**Zuschuss**). *Unser Service:* Formularwesen, Fristen, Nachweise – alles inklusive.

Wie viele Förderanträge sind bei gemischter Nutzung (Wohn- & Nichtwohnnutzung) zu stellen?

In der Regel **ein Antrag je Beratungsgegenstand**. Bei echter Trennung (eigenständige Wohn- und **Nichtwohngebäude**-Teile) können **zwei getrennte Anträge** sinnvoll/erforderlich sein (je passendes Programm). *Unser Service:* Wir prüfen Ihren Fall und wählen die förderrechtlich günstigste Variante.

FAQs

Häufige Fragen.

Dürfen andere Fördermittel für das Beratungsobjekt in Anspruch genommen werden?

Grundsätzlich ja, solange keine **Doppelförderung derselben Leistung** erfolgt. Die Beratungsförderung darf nicht mit einer weiteren Beratungspauschale für denselben Leistungsumfang kombiniert werden. Investive **Förderprogramme** (z. B. BEG-Einzelmaßnahmen) sind parallel möglich. *Unser Service:* Wir strukturieren Ihre **Fördermittel** so, dass die Kombination regelkonform und maximal vorteilhaft ist.

Ist bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit aktiver Kühlfunktion eine Bilanzierung nach DIN V 18599 vorgeschrieben?

Ja. Sobald aktive Kühlung vorgesehen ist, ist die **energetische** Bewertung nach DIN V 18599 (inkl. Kühlfall) erforderlich – reine Wohngebäude-Verfahren reichen dafür nicht aus. *Unser Service:* Vollständige Heiz-/Kühl-**System**-Bilanz inkl. Regelstrategien und Betriebsszenarien.

Kann eine Energieberatung aus dem Förderprogramm „Sanierungskonzept“ und „Neubauberatung“ gefördert werden?

Ja. Im **Modul 2** „**Energieberatung DIN V 18599**“ sind **Sanierungskonzept** (Bestand) und **Neubauberatung** förderfähig, sofern die Programmkriterien erfüllt sind. *Unser Service:* Wir liefern die förderfähigen Unterlagen und übernehmen die **Antragstellung**.

Muss der Energieberater für das jeweilige Beratungsmodul zugelassen sein?

Ja. Für **Modul 2** ist eine **Zulassung/Listenführung** (z. B. dena/BAFA) erforderlich. *Unser Service:* Wir sind gelistet und für **Energieberatung für Nichtwohngebäude** qualifiziert.

Muss der Ist-Zustand des Gebäudes vor Ort aufgenommen werden?

Ja, eine **Vor-Ort-Begehung** ist Standard, um **Gebäudehülle**, **Anlagen** und Nutzung korrekt zu erfassen. *Unser Service:* Vollständige Bestandsaufnahme inkl. Fotodokumentation und Flächen-/Anlagenermittlung.

Muss sich das Beratungsobjekt im Eigentum des Antragstellers befinden?

Nicht zwingend. Auch Mieter/Pächter/Betreiber können beantragen – üblicherweise mit **Eigentümerzustimmung**. *Unser Service:* Wir stellen passende Mustervorlagen und kümmern uns um die Formalitäten.

Sie möchten Ihre Energieeffizienz steigern und staatliche Förderungen nutzen?

Genau dafür ist **Modul 2** da: fundierte **Energieberatung** nach DIN V 18599, klare Maßnahmenpakete, Zugang zu **Bundesförderung** und **Zuschuss**. *Unser Service:* Von der Idee bis zum Zuwendungsbescheid – alles aus einer Hand.

Wann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Nach Durchführung der Beratung und Prüfung des **Verwendungsnachweises** durch das BAFA. *Unser Service:* Wir bereiten die Nachweise vollständig vor, damit die Auszahlung zügig erfolgt.

Wann ist die Verwendung der Energiebezugsfläche (ANGF) vs. Wohnfläche zu unterscheiden und was ist zu beachten?

Für **Nichtwohngebäude** ist die **Energiebezugsfläche/ANGF** maßgeblich; für reine Wohnnutzung die **Wohnfläche**. Bei gemischter Nutzung ist die dominante Nutzung (≥ 50 %) und eine saubere Trennung der Zonen/Nutzungsprofile entscheidend. *Unser Service:* Wir legen die Zonen nach DIN V 18599-10 sauber an – prüfsicher und transparent.

Was gibt es bei der Bestimmung der Nettogrundfläche zu beachten?

Grundlagen sind i. d. R. DIN 277 und die Programmvorgaben: Brutto-/Netto-Abgrenzung, Umgang mit Schächten, Technikräumen, Verkehrsflächen, unter-/oberirdischen Bereichen. Einheitliche Messregeln und eine nachvollziehbare **Ermittlung** sind Pflicht. *Unser Service:* Flächenaufmaß, Plausibilisierung und konsistente Flächenstruktur für die **Bilanzierung**.

Was sind die relevanten Normen und Grundlagen für die Durchführung der Energieberatung?

Kern: **DIN V 18599** (alle Teile), **DIN V 18599-10** (Nutzungsprofile), **GEG**, ggf. **DIN EN 16247** (Audits), **DIN 277** (Flächen). *Unser Service:* Normkonforme Modelle, B**erechnungen nach DIN V 18599** und prüffähige Dokumente.

Welches Datum zählt für die 4-Jahres-Frist, nach der erneut eine Förderung beantragt werden kann?

Maßgeblich ist regelmäßig das **Abschluss-/Verwendungsnachweis-Datum** der geförderten Beratung (Details laut Zuwendungsbescheid). *Unser Service:* Wir prüfen Ihren letzten Bescheid und nennen Ihnen das exakt relevante Datum.

Wie findet man einen zugelassenen Energieberater?

Über die **dena-Expertenliste**/**BAFA**-Verzeichnisse – oder direkt bei uns. *Unser Service:* Wir sind gelistet, spezialisiert auf **Energieberatung für Nichtwohngebäude** und übernehmen sofort.

Wie ist der Ablauf einer Energieberatung nach DIN 18599?

1. Kick-off & Datenerhebung (Pläne, Zähler, Nutzung) · 2) Vor-Ort-Termin · 3) **Bilanzierung**/Zonierung · 4) Maßnahmenpakete & **Sanierungskonzept** · 5) Bericht, **Förderung**/**Zuschuss** · 6) Übergabe/Erklärung. *Unser Service:* Wir führen Sie Schritt für Schritt durch – transparent und terminsicher.

Wie kann die Energieberatung nach DIN 18599 finanziert werden?

Über **BAFA Modul 2** (**Bundesförderung**) mit **Zuschuss** (bis zu 50 % des förderfähigen Beratungshonorars). Kombination mit investiven Programmen möglich (keine Doppelförderung). *Unser Service:* Wir maximieren Ihre Förderquote und übernehmen die Abwicklung.

Wie läuft das Förderverfahren beim BAFA ab?

Antrag → Zuwendungsbescheid → Durchführung der Beratung → **Verwendungsnachweis** → Auszahlung (**Zuschuss**). *Unser Service:* Formularwesen, Fristen, Nachweise – alles inklusive.

Wie viele Förderanträge sind bei gemischter Nutzung (Wohn- & Nichtwohnnutzung) zu stellen?

In der Regel **ein Antrag je Beratungsgegenstand**. Bei echter Trennung (eigenständige Wohn- und **Nichtwohngebäude**-Teile) können **zwei getrennte Anträge** sinnvoll/erforderlich sein (je passendes Programm). *Unser Service:* Wir prüfen Ihren Fall und wählen die förderrechtlich günstigste Variante.