Unser Förderservice im Überblick
Unser Service deckt alle wichtigen Schritte für die Förderanträge im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab. Wir kümmern uns um die Dokumente, die Kommunikation mit den Förderstellen und sorgen dafür, dass Sie Ihre Förderung sicher erhalten.

In nur 7 Tagen zum Förderantrag – rechtssicher & förderfähig
Effizient zur Förderung: Wir begleiten Ihren Antrag für jede Sanierungsmaßnahme.
Die Investition in eine umweltfreundliche Wärmepumpe lohnt sich mehr denn je: Seit dem 1. Januar 2024 unterstützt die KfW den Einbau von Wärmepumpen mit attraktiven Zuschüssen.
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten – abhängig von individuellen Voraussetzungen kann die Förderquote jedoch auf bis zu 70 % steigen. Grundlage der Berechnung sind Investitionskosten bis 30.000 € pro Wohneinheit.
Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich der maximal anrechenbare Förderbetrag entsprechend der Anzahl der Einheiten – ein klarer Vorteil für Eigentümergemeinschaften oder Vermieter, die auf nachhaltige Heiztechnik setzen möchten.
Die Wärmedämmung der Außenwände zählt zu den effektivsten Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs eines Gebäudes – und wird entsprechend gefördert.
Bei der Umsetzung als Einzelmaßnahme bezuschusst das BAFA die Fassadendämmung mit 15 % der förderfähigen Kosten.
Erfolgt die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), erhalten Eigentümer zusätzlich einen iSFP-Bonus von 5 %, sodass insgesamt bis zu 20 % Förderung möglich sind.
Die förderfähigen Investitionskosten pro Wohneinheit liegen bei bis zu 30.000 € jährlich. Mit vorliegendem Sanierungsfahrplan kann dieser Betrag sogar auf 60.000 € pro Wohneinheit erhöht werden – ein spürbarer finanzieller Vorteil bei der energetischen Sanierung.
Eine effiziente Heizungsanlage ist der Schlüssel zu niedrigen Energiekosten und mehr Klimaschutz. Seit dem 1. Januar 2024 unterstützt die KfW den Austausch und die Optimierung von Heizsystemen mit attraktiven Fördermitteln.
Wer sich für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung entscheidet, kann von einem Zuschuss von bis zu 70 % der förderfähigen Investitionskosten profitieren. Die Grundförderung beträgt 30 %, kann jedoch – je nach Maßnahme und individueller Situation – durch Boni erheblich steigen.
Ob Wärmepumpe, Biomasseheizung oder Hybridlösung – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, auf zukunftsfähige Technik umzusteigen und staatliche Förderung zu nutzen.
Der Austausch alter Fenster und Türen zählt zu den wirkungsvollsten Maßnahmen, um den Wärmeverlust in Gebäuden zu minimieren und den Energieverbrauch spürbar zu senken. Im Rahmen einer energetischen Sanierung ist diese Maßnahme förderfähig.
Das BAFA unterstützt den Fenster- und Türenaustausch mit einem Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten.
Wird die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, ist ein zusätzlicher 5 %-Bonus möglich – insgesamt also bis zu 20 % Förderung.
Wichtig:
✅ Der Antrag muss vor Beginn der Sanierung gestellt werden.
✅ Die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend.
Die Wärmedämmung von Dach und Kellerdecke ist eine effektive Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes – und wird vom BAFA finanziell unterstützt.
Bei der Umsetzung als Einzelmaßnahme erhalten Eigentümer einen Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Erfolgt die Dämmung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), steigt die Förderung auf bis zu 20 %.
Damit die Förderung gewährt wird, ist es wichtig, den Antrag vor Beginn der Sanierungsarbeiten beim zuständigen Amt einzureichen.
Wer sich für eine Pelletheizung in einem bestehenden Gebäude entscheidet, profitiert von attraktiven Fördermöglichkeiten. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten – je nach individueller Situation kann dieser Anteil sogar steigen.
Zusätzlich stellt die KfW einen Emissionsminderungs-Zuschlag in Höhe von 2.500 € zur Verfügung – für besonders emissionsarme Anlagen.
Ein weiterer Vorteil: Der Klima-Geschwindigkeits-Bonus, der bei schneller Umsetzung zusätzlich gewährt werden kann. Achtung: Diese Bonusförderung ist zeitlich befristet und entfällt ab dem Jahr 2037.

KfW-Förderservice – Heizungsförderung
(Programm 458)
Was wir für Sie erstellen:
BzA – Bestätigung zum Antrag (vor Maßnahmenbeginn notwendig)
BnD – Bestätigung nach Durchführung (für die Auszahlung der Förderung)
Ihre Vorteile:
✅ Formale Prüfung aller Angaben
✅ Reibungslose Kommunikation mit der KfW
✅ Rechtssichere Erstellung der Nachweise
BAFA–Förderservice – BEG Einzelmaßnahmen
Was wir für Sie erstellen:
TPB – Technische Projektbeschreibung (Teil des BAFA-Antrags)
TPN – Technischer Projektnachweis 4 (nach Abschluss der Maßnahme)
Ihre Vorteile:
✅ Vollständige technische Dokumentation
✅ Unterstützung bei der Datenerfassung
✅ Erfüllung aller BAFA-Anforderungen ohne Aufwand für Sie
Förderservice direkt online buchen
Wählen Sie Ihren passenden Service direkt im Online-Shop aus – einfach, sicher und bequem.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Immer vor Beginn der Maßnahme – ohne gültige BzA entfällt der Förderanspruch
SeJe nach Maßnahme bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
In der Regel innerhalb von 5–7 Werktagen nach vollständiger Datenerfassung.
Ja – wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen und begleiten Sie durch den Prozess.